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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15   

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https://dejure.org/2015,33440
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,33440)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.09.2015 - 5 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,33440)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. September 2015 - 5 Sa 8/15 (https://dejure.org/2015,33440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 20 Abs 3 S 1 TVL, § 20 Abs 3 S 3 TVL
    Jahressonderzahlung - Bemessungsgrundlage - einheitliches Arbeitsverhältnis

  • IWW

    § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 4 Abs. 2 TzBfG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungszeitraum der tariflichen Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst der Länder bei nahtloser Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-L § 20 Abs. 3 S. 1; TV-L § 20 Abs. 3 S. 3
    Bemessungszeitraum der tariflichen Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst der Länder bei nahtloser Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahressonderzahlung - und ihre Bemessungsgrundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tariflicher Anspruch auf Jahressonderzahlung bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in weiterem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Entgelt in diesem Sinne muss nicht das Entgelt aus dem am Stichtag 01. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis sein; eine derartige Einschränkung lässt sich weder dem Wortlaut des § 20 Abs. 3 Satz 1 noch der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L entnehmen (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 17, juris = NZA 2013, 384).

    In der Protokollerklärung sind Umstände geregelt, die typischerweise mit Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses einhergehen, wie eine Änderung des Beschäftigungsumfangs oder eine nicht durchgängige Entgeltzahlung (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 17, juris = NZA 2013, 384).

  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Wird ein zunächst als Vollzeitarbeitsverhältnis begründetes Arbeitsverhältnis später in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt, bilden die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach der Änderung eine rechtliche Einheit (zum früheren Tarifrecht: BAG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 - Rn. 31 = AP Nr. 87 zu § 611 Gratifikation).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Damit ist es nicht vereinbar, wenn ein Angestellter nur deshalb keine Zuwendung erhält, weil er bei demselben Arbeitgeber während des Kalenderjahres nicht in in einem, sondern in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt war (BAG, Urteil vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 - Rn. 16, juris = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 968/94

    Berechnung der Zuwendung - Einheitliches Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Daran fehlt es, wenn die Parteien ihre Rechtsbeziehung hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet haben (zum früheren Tarifrecht: BAG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - Rn. 20, juris = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - Rn. 17, juris = ZTR 1988, 430).
  • BAG, 12.11.1987 - 6 AZR 762/85

    Anspruch auf Zahlung einer Sonderzuwendung - Anspruch eines nach Beamtenrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Daran fehlt es, wenn die Parteien ihre Rechtsbeziehung hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt und Rechtsgrundlage völlig neu geordnet haben (zum früheren Tarifrecht: BAG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 10 AZR 968/94 - Rn. 20, juris = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV; BAG, Urteil vom 12. November 1987 - 6 AZR 762/85 - Rn. 17, juris = ZTR 1988, 430).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2015 - 5 Sa 8/15
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (z. B. BAG, Urteil vom 14. Juli 2015 - 3 AZR 903/13 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 623/15

    Jahressonderzahlung - Mehrere Arbeitsverhältnisse

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 2015 - 5 Sa 8/15 - aufgehoben.
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