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   LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16   

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https://dejure.org/2017,9884
LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16 (https://dejure.org/2017,9884)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2017 - 5 Sa 85/16 (https://dejure.org/2017,9884)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 5 Sa 85/16 (https://dejure.org/2017,9884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 91, 92, 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung eines Zement-Mischmeisters bei beharrlicher Missachtung der Pflicht zum regelmäßigen Tragen von Schutzkleidung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen Nichttragens von persönlicher Schutzausrüstung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung eines Zement-Mischmeisters bei beharrlicher Missachtung der Pflicht zum regelmäßigen Tragen von Schutzkleidung

  • rechtsportal.de

    Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung eines Zement-Mischmeisters bei beharrlicher Missachtung der Pflicht zum regelmäßigen Tragen von Schutzkleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn Sicherheitsschuhe nicht getragen werden

Verfahrensgang

  • ArbG Zwickau - 8 Ca 1007/15
  • LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Ergänzend ergibt sich, dass auch eine frühere Kündigung die Funktion einer Abmahnung erfüllen kann, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen für sozialwidrig erachtet worden ist (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB ; BAG, Urteil vom 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 - NZA 1990, 433 ).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    "An sich" rechtfertigt dies eine außerordentliche fristlose Kündigung (BAG, Urteil vom 19.01.2016 - 2 AZR 449/15 - NZA 2016, 1144 ).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat er grundsätzlich selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Auffassung als unzutreffend erweist (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 - NZA 2016, 417 ).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Das betrifft insbesondere Fälle schwerer Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Das muss dann aber z. B. durch eine vorhergehende erfolglose Abmahnung verdeutlicht werden (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NJW 2002, 698 ).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Ergänzend ergibt sich, dass auch eine frühere Kündigung die Funktion einer Abmahnung erfüllen kann, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen für sozialwidrig erachtet worden ist (BAG, Urteil vom 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB ; BAG, Urteil vom 31.08.1989 - 2 AZR 13/89 - NZA 1990, 433 ).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts(vertrags)widrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist (BAG, Urteil vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB ).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig u. a. das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und des störungsfreien Verlaufs (BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04 - AP Nr. 1962 § 626 BGB ).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.01.2017 - 5 Sa 85/16
    Ausnahmsweise ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
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