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   LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10   

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LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10 (https://dejure.org/2011,9993)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.02.2011 - 5 Sa 891/10 (https://dejure.org/2011,9993)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 (https://dejure.org/2011,9993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Schadensersatzklage wegen Unbestimmtheit des Antrags durch Nichtangabe eines bestimmten Schadensersatzbetrages; Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen Öldämpfen im Fugzeugcockpit; unbegründeter ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen Öldämpfen im Fugzeugcockpit; unbegründeter Aussetzungsantrag bei Ausschluss der Bindungswirkung sozialgerichtlicher Entscheidungen aufgrund unbegründetem Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Nach Auffassung der Kammer ist es angezeigt, angesichts der aktuellen Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zum Urlaubsrecht (EuGH Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06 und C 520/06) eine Änderung der nationalen Rechtsprechung auch im Hinblick auf die Frage vorzunehmen, ob Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ist.

    Die zweite Säule dieser Rechtsprechung ist durch das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (- C - 350/06 und C - 520/06 NJW 2009, Seite 495 ff.) zum Einsturz gebracht worden.

    In seiner Entscheidung vom 20.01.2009 hat der europäische Gerichtshof vielmehr ausdrücklich festgehalten, dass die Richtlinie 2003/88/EG einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer, der sich im Krankheitsurlaub befindet, während des entsprechenden Zeitraums bezahlten Jahresurlaub nehmen kann (EuGH Urteil vom 20.01.2009 - C - 350/06 und C 520/06, NJW 2009, Seite 495 ff.).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Mit dieser Entscheidung und der Folgeentscheidung vom 23.06.1983 (- 6 AZR 180/80, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 14) wurde die Abkehr von der bis dahin geltenden Rechtsmissbrauchsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollzogen.

    Insbesondere wurde kritisiert, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs nunmehr davon abhängig gemacht werde, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sei (s. Trieschmann Anmerkung zu BAG Urteil vom 23.06.1983 - 6 AZR 180/80 in AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 14).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann Urlaub gewährt werden; europäisches Recht steht der Geltendmachung von Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit nicht entgegen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C - 277/08).

    Das für die nationale Rechtsetzung beide Möglichkeiten bestehen, verdeutlicht auch das Urteil des EuGH vom 10.09.2009 - C - 277/08, NZA 2009, Seite 1133 ff.).

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    An der nationalen Rechtsprechung, die für die Urlaubsgewährung die Arbeitsfähigkeit voraussetzt (s. BAG Urteil vom 08.02.1994- 9 AZR 332/92, NZA 1994, Seite 853 ff.; ebenso die Instanzengerichte, zum Beispiel LAG Köln Urteil vom 26.01.2009 - 5 Sa 944/08) ist angesichts der durch die EuGH -Rechtsprechung geänderten Rechtslage nicht festzuhalten.
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 746/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Denn da der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die Konkretisierungsbefugnis bei der Erteilung des Urlaubs nach § 7 Abs. 1 BUrlG hat, sind auch Klagen statthaft, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Menge Urlaub zu einem nach Antragstellung liegenden Zeitpunkt verurteilt werden soll (s. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Dörner 11. Auflage 2011 § 7 BUrlG Randnummer 30; BAG Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 355/01 NZA 2003, Seite 1400 ff.; BAG Urteil vom 21.02.1995 - 9 AZR 746/93, NZA 1995, Seite 1008 f.).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Wird zum Beispiel nach Erteilung des Urlaubs für denselben Zeitraum ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen, entsteht kein Anspruch auf Nachgewährung des nicht realisierten Urlaubs (BAG Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, Seite 174).
  • LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 944/08

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    An der nationalen Rechtsprechung, die für die Urlaubsgewährung die Arbeitsfähigkeit voraussetzt (s. BAG Urteil vom 08.02.1994- 9 AZR 332/92, NZA 1994, Seite 853 ff.; ebenso die Instanzengerichte, zum Beispiel LAG Köln Urteil vom 26.01.2009 - 5 Sa 944/08) ist angesichts der durch die EuGH -Rechtsprechung geänderten Rechtslage nicht festzuhalten.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Mit Urteil vom 08.03.1984 hat das BAG (- 6 AZR 560/83, AP Bundesurlaubsgesetz § 7 Abgeltung Nr. 16) trotz seiner zuvor vollzogenen Rechtsprechungsänderung diese Bestimmung für wirksam gehalten und festgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 BAT nicht davon abhänge, dass ein Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis arbeitsfähig sei.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG, wonach Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers war, begann mit der Entscheidung des BAG vom 28.01.1982 (BAG Urteil vom 28.01.1982 - 6 AZR 571/79, AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmissbrauch).
  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

    Auszug aus LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10
    Andererseits entfiel der Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsanspruch nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer dauernd arbeitsunfähig war oder nach dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war (s. BAG Urteil vom 06.06.1968 - 5 AZR 410/67 AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 321/66

    Mutterschutz

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

    In dieser Situation kommt eine Aussetzung nicht in Betracht (LAG Köln 07. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - Volltext: juris) .

    Auch die vom Kläger herangezogene Entscheidung (LAG Köln 07. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - aaO) räumt ein, dass nach der Rechtsprechung des EuGH Parallelität von Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub möglich, aber eben nicht europarechtlich zwingend geboten ist.

    Die vorliegende Entscheidung weicht in der Frage der Urlaubsgewährung während auf Flugdienstunfähigkeit beruhender Leistungsunfähigkeit zwar von der Entscheidung des LAG Köln vom 07. Februar 2011, 5 Sa 891/10, ab.

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

    Die erkennende Kammer hält an der in der Entscheidung vom 07.02.2011 - 5 Sa 891/10 - vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht fest.

    Die erkennende Kammer hält an der in der Entscheidung vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - in anderer personeller Zusammensetzung vertretenen gegenteiligen Auffassung nicht fest.

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, aus § 9 BUrlG könne nicht abgeleitet werden, dass ein Nebeneinander von Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsgewährung nicht möglich wäre, weil es von der Initiative des Arbeitnehmers abhänge, ob die Rechtsfolge der Nichtanrechnung eintrete (so allerdings die erkennende Kammer in dem Urteil vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - juris Rn. 131 ff.).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • ArbG Köln, 16.04.2013 - 14 Ca 9189/12

    Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit; Unmöglichkeit

    Es hält an seiner entgegenstehenden Entscheidung (7.2.2011 - 5 Sa 891/10) ausdrücklich nicht mehr fest.

    Zudem besteht eine divergierende Entscheidung des LAG Köln (7.2.2011 - 5 Sa 891/10, juris).

  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

    Wie der Kammer aus dem Parallelverfahren bekannt ist und sich aus dem Tatbestand des dokumentierten Berufungsurteils ergibt (LAG Köln v. 7.2.2011 - 5 Sa 891/10, Rz. 26), sind die Erkrankungen des Klägers nach seiner und der Auffassung seiner behandelnden Ärzte auf Giftstoffe im Cockpit zurückzuführen.

    Vom Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sind im Parallelverfahren (Az. 9 Ca 7005/09) noch übereinstimmend beide Parteien wie auch das Berufungsgericht (LAG Köln v. 7.2.2011 - 5 Sa 891/10, Rz. 150) ausgegangen.

    Die Kammer lässt dahingestellt, ob von dieser Rechtsauffassung im Sinne der vom Kläger zitierten Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 7.2.2011 - 5 Sa 891/10, Rz. 118 ff.) abzuweichen ist.

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 189/11

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge

    Auf die Revision der Beklagten wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - insoweit gegenstandslos ist, als die Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger ab dem 1. Oktober 2010 30 Tage Urlaub des Jahres 2010 zu gewähren.
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Nach Allem kommt eine Verjährung des Urlaubsanspruches nicht in Betracht (ebenso LAG Niedersachsen v.16.09.2011, 6 Sa 348/11, juris; Hessisches LAG v.07.12.2010; vgl. auch LAG München v.30.11.2010, 6 Sa 684/10, juris; a.A. LAG Düsseldorf v.04.05.2011, 12 Sa 1832/10, juris u.v.25.02.2011, 9 Sa 258/10, juris; vgl. allerdings auch LAG Köln v.07.02.2011, 5 Sa 891/10, juris, welches eine Gewährung von Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit für möglich hält).
  • LAG Köln, 19.05.2011 - 7 Sa 892/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch einer beurlaubten Beamtin der Deutschen Bundespost

    Nach bisheriger ganz herrschender Auffassung (neuerdings a. A.: LAG Köln vom 07.02.2011, 5 Sa 891/10) schließen sich nämlich krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub gegenseitig aus; denn der Urlaubsanspruch ist auf bezahlte Freistellung von der vertraglichen Arbeitspflicht gerichtet, ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer ist aber schon aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitspflicht befreit.
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