Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13456
LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,13456)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,13456)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,13456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 935 ZPO, § 940 ZPO, Art 9 Abs 3 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch - Einstweilige Verfügung

  • IWW

    BGB § 823 BGB § 935 BGB § 940 BGB § 1004 GG Art. 9 Abs. 3 GG Art. 14 TVG § 3 Abs. 1 DGBSa § 16

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Eilantrag auf Untersagung von Streikmaßnahmen bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Anrufung des Schiedsgerichts

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ein Betrieb, zwei DGB-Gewerkschaften - Streiks bis zum Schiedsverfahren zulässig

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ein Betrieb, zwei DGB-Gewerkschaften - Streiks bis zum Schiedsverfahren zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satzung DGB § 16
    Unbegründeter Eilantrag auf Untersagung von Streikmaßnahmen bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Anrufung des Schiedsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Doppelzuständigkeit von zwei DGB-Gewerkschaften

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Zwei gegen einen - ist das unfair?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Maßgeblich sind insbesondere der Wortlaut, der Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der Satzung (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, Juris).

    Sie kann ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen (BAG 27.09.2005 aaO.; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166; juris).

    Vielmehr setzt das Schiedsgerichtsverfahren nach § 16 der DGB-Satzung eine zu beseitigende Doppelzuständigkeit gerade voraus (BAG 27.09.2005 aaO.).

    Die Entscheidung ist im Schrifttum vor allem deshalb auf Ablehnung gestoßen, weil die vom BAG für den Fall der Konkurrenzsituation angenommene Rechtsfolge weder in den Satzungen der Einzelgewerkschaften noch in der DGB-Satzung vorgesehen sei (Nachweise im Urteil vom 27.09.2005 aaO.).

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris).
  • BAG, 12.11.1996 - 1 ABR 33/96

    Keine Doppelzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Soweit das BAG hieraus einen allgemeinen Rechtsgrundsatz abgeleitet hat (12.11.1996 - 1 ABR 33/96 - AP Nr. 11 zu 3 2 TVG Tarifzuständigkeit, Juris) dürfte sich diese Rechtsprechung mittlerweile überholt haben.
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Sie kann ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen (BAG 27.09.2005 aaO.; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166; juris).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung wird nicht dadurch verdrängt, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt, für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse derselben Art im Falle der Tarifbindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer allerdings jeweils nur ein Tarifvertrag - sogenannte Tarifpluralität(BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 -, BAGE 135, 80-115, Juris).
  • BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72

    Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Nur ein gewerkschaftlich geführter Streik kann in Deutschland bekanntlich überhaupt rechtmäßig sein, er hat dann allerdings auch die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich (BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Juris).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Eine Streikmaßnahme kann angesichts der Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) allerdings im einstweiligen Verfügungsverfahren nach ganz überwiegender Meinung der Landesarbeitsgerichte aber nur dann untersagt werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht wird (LAG Sachsen02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59-70 mwN., Juris).
  • LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06

    Einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampf - Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Das BAG hat damit seine frühere Rechtsprechung (20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330) ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

  • LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15

    Sind für einen Betrieb zwei DGB-Gewerkschaften nach ihren jeweiligen Satzungen

    Auf die Berufung der Beteiligten zu 2) änderte das Landesarbeitsgericht Hamburg diese Entscheidung durch Urteil vom 21. Mai 2014 - 5 SaGa 1/14 - (Anlagenband Anlage 20) ab und wies die Anträge der Beteiligten zu 1) zurück.

    In der zwischen den Beteiligten zu 1) und 2) ergangenen Entscheidung vom 21. Mai 2015 (- 5 SaGa 1/14 - Juris, Rz. 56) hat das LAG Hamburg die Rechtsansicht des BAG im Beschluss vom 12. Nov.

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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34729
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,34729)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,34729)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 5 SaGa 1/14 (https://dejure.org/2014,34729)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    Besoldungsgruppe A 10 - BBesG, Art. 33 Absatz 2 GG, Art. 33 Absatz 4 GG, Art. 12 Absatz 1 GG, Artikel 33 Absatz 4 GG, Artikel 33 Absatz 2 GG, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausschreibung einer Stelle "Sachgebietsleiter/in Gaststättengewerbe und -überwachung/Veranstaltungen"; Zulässigkeit der Ausschreibung nur für Beamte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14
    Wegen dieses Zusammenhangs muss sich das vom Arbeitgeber gewählte Anforderungsprofil aus den objektiven Anforderungen der zu besetzenden Stelle ableiten lassen (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12).

    Wegen dieses Zusammenhangs muss sich das vom Arbeitgeber gewählte Anforderungsprofil aus den objektiven Anforderungen der zu besetzenden Stelle ableisten lassen (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12).

    Mit anderen Worten, die Festlegung des Anforderungsprofils muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 6. Mai 2014 aaO; BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX = DB 2007, 747), es dürfen also keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen (BVerwG 16. Oktober 2008 - BVerwGE 132, 110 = NVwZ 2009, 782).

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14
    Die Beurteilung einer Aufgabe als hoheitlich im Sinne von Art. 33 Absatz 4 GG bestimmt sich nach ihrem Inhalt und dem Umfang des zur Verfügung stehenden ordnungsbehördlichen Instrumentariums (BAG 5. November 2002 - 9 AZR 451/01 - BAGE 103, 212 = AP Nr. 57 zu Art. 33 Absatz 2 GG = NZA 2003, 798).

    Die Beurteilung einer Aufgabe als hoheitlich im Sinne von Art. 33 Absatz 4 GG bestimmt sich nach ihrem Inhalt und dem Umfang des zur Verfügung stehenden ordnungsbehördlichen Instrumentariums (BAG 5. November 2002 - 9 AZR 451/01 - BAGE 103, 212 = AP Nr. 57 zu Art. 33 Absatz 2 GG = NZA 2003, 798).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14
    Diese Regelung soll Gewähr dafür bieten, dass die hoheitsrechtlichen Aufgaben jederzeit, vor allem auch in Krisenzeiten, loyal, zuverlässig und qualifiziert erledigt werden (BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - NZA 1999, 767).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14
    Mit anderen Worten, die Festlegung des Anforderungsprofils muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 6. Mai 2014 aaO; BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX = DB 2007, 747), es dürfen also keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen (BVerwG 16. Oktober 2008 - BVerwGE 132, 110 = NVwZ 2009, 782).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 5 SaGa 1/14
    Mit anderen Worten, die Festlegung des Anforderungsprofils muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 6. Mai 2014 aaO; BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX = DB 2007, 747), es dürfen also keine sachfremden Erwägungen zugrunde liegen (BVerwG 16. Oktober 2008 - BVerwGE 132, 110 = NVwZ 2009, 782).
  • ArbG Berlin, 24.08.2021 - 36 Ga 8475/21

    Untersagung eines Streiks

    Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme ist Ausgangspunkt das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. Landesarbeitsgericht (nachfolgend: LAG) Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2014 - 5 SaGa 1/14 -, zitiert nach juris).
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