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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2009,13818)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2009,13818)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2009,13818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung - Abordnung eines Lehrers - Verfügungsgrund - kein gesteigertes Abwehrinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unbegründeter Eilantrag eines Gymnasiallehrers gegen zeitweilige Abordnung an andere Schule

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940; BGB § 611 Abs. 1
    Unbegründeter Eilantrag eines Gymnasiallehrers gegen zeitweilige Abordnung an andere Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 26.08.1992 - 2 Sa 624/92

    Einstweiliger Rechtsschutz; Einstweilige Verfügung; Versetzung; Arbeitnehmer;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08
    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Köln, Urteil vom 14. Mai 2008 - 3 SaGa 3/08; LAG Köln, Urteil vom 26.08.1992 - 2 Sa 624/92 - LAGE § 940 ZPO Nr. 1).
  • LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08

    Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08
    Vielmehr erfordert die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung, ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Hamm, Urteil vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., Teil I Rz. 51; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl. S. 473 jeweils m. w. N.).
  • LAG Köln, 14.05.2008 - 3 SaGa 3/08

    Personalgestellung; Versetzung; Mitbestimmung; Versorgungsamt; einstweiliger

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08
    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Köln, Urteil vom 14. Mai 2008 - 3 SaGa 3/08; LAG Köln, Urteil vom 26.08.1992 - 2 Sa 624/92 - LAGE § 940 ZPO Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - 7 SaGa 1629/16

    Einstweilige Verfügung - Direktionsrecht

    Es soll grundsätzlich ausreichend sein, wenn der Arbeitnehmer eine Klärung der Rechtswirksamkeit im regulären Hauptsacheverfahren des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens herbeiführen könne (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Hessen Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, juris, LAG Köln Beschluss vom 14. August 2009 - 9 Ta 264/09 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Schleswig-Holstein - 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 - zitiert nach juris LAG Hamm, 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 SaGa 1/16

    Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs eines

    Allein der Umstand, dass eine unterlassene oder eine vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - juris.de; LAG Köln 14. Mai 2008 - 3 SaGa 3/08; LAG Köln 26. August 1992 - 2 Sa 624/92 - LAGE § 940 ZPO Nr. 1).

    Allein der Umstand, dass eine unterlassene oder vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - juris.de; LAG Köln 14. Mai 2008 - 3 SaGa 3/08; LAG Köln 26. August 1992 - 2 Sa 624/92 - LAGE § 940 ZPO Nr. 1).

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 9 Ta 192/10

    Einstweilige Verfügung - Versetzung - Home Office

    Daneben erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Köln, a.a.O. und Beschluss vom 14. August 2009 - 9 Ta 264/09 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 -).
  • LAG Sachsen, 05.09.2011 - 7 SaGa 20/11

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung einer Versetzung bei unsubstantiierten

    Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Mecklenburg- Vorpommern 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - Juris, mit weiteren Nachweisen; Sächsisches LAG 27. Mai 2010 - 9 SaGa 3/10).

    Die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung erfordert ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens, bei schweren Gewissenskonflikten oder sonstigen erheblichen Gründen bestehen kann (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - aaO.; LAG Hamm 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - Juris).

    Daneben erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der Maßnahme des Arbeitgebers das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Köln 14. Mai 2008 - 3 SaGa 3/08 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - aaO.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2010 - 5 Sa 214/09

    Vorübergehende Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule -

    Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben den Erlass einer einstweiligen Verfügung mangels Verfügungsgrund abgelehnt (LAG Mecklenburg-Vorpommern 26. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 über juris.de verfügbar).
  • LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09

    Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung

    Daneben erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Köln a.a.O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Arbeitsanweisungen, Direktionsrecht, Umfang

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.02.2011 - 7 Ta 280/10 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08 -, zit. n. Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08 -, zit n. Juris).
  • LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14

    Berufungsverfahren in Sachen Hannemann gegen FHH wegen einstweiliger Verfügung

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris).
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