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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14   

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https://dejure.org/2015,6569
LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14 (https://dejure.org/2015,6569)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14 (https://dejure.org/2015,6569)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 SaGa 7/14 (https://dejure.org/2015,6569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bzw. Freistellung - unzulässige Berufung - Widerspruch des Betriebsrats

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 102 Abs. 5 BetrVG, § 102 Abs. 3 BetrVG, §§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, §§ 11, 12 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung während des laufenden Kündigungsschutzprozesses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; ZPO § 935; ZPO § 940
    Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im Wege einstweiliger Verfügung während des laufenden Kündigungsschutzprozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widersprüchlicher Antrag auf Weiterbeschäftigung im Eilverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14
    Gegen diese Kündigung wehrt sich der Kläger mit seiner am 12.06.2014 vor dem Arbeitsgericht Koblenz erhobenen Kündigungsschutzklage (Az. 5 Ca 2268/14).

    der Verfügungsbeklagten bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Zwangsgeldes bzw. Zwangshaft aufzugeben, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits (Arbeitsgericht Koblenz - 5 Ca 2268/14) gemäß Arbeitsvertrag vom 03.02.2009 mit Nachträgen vom 03.12.2010 und 11.01.2013 mit aktueller Stellenbeschreibung vom 01.01.2013 weiter zu beschäftigen,.

    der Verfügungsbeklagten bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Zwangsgeldes bzw. Zwangshaft aufzugeben, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits (Arbeitsgericht Koblenz - 5 Ca 2268/14) unwiderruflich bei Weiterzahlung des gesamten Arbeitslohns freizustellen.

    Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis und in der Begründung seiner Entscheidung vollkommen zutreffend ausgeführt, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Verfügungsanspruch auf Weiterbeschäftigung - hilfsweise auf Freistellung - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits (Az. 5 Ca 2268/14) hat.

    Die Unwirksamkeit der Kündigung vom 27.05.2014 drängt sich nicht auf, vielmehr besteht Anlass für eine Prüfung, ob verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorliegen, die allerdings im Kündigungsschutzprozess (5 Ca 2268/14) erfolgen muss.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14
    Bis zur Entscheidung der ersten Instanz im Kündigungsschutzprozess ist nach Ablauf der Kündigungsfrist ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers anzuerkennen (vgl. BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 - Juris).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 SaGa 7/14
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 11.11.2014 - 3 AZR 404/13 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 313/15

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Schmerzensgeld

    Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Anträge mit Urteil vom 25.09.2014 abgewiesen, das LAG hat die Berufung mit Urteil vom 26.02.2015 (5 SaGa 7/14 - Juris) als unzulässig verworfen.

    Sein Eilantrag auf Weiterbeschäftigung als Fertigungsleiter sei sowohl vom Arbeitsgericht (5 Ga 60/14) als auch vom Landesarbeitsgericht (5 SaGa 7/14) abgelehnt worden.

  • LAG Köln, 15.04.2020 - 4 Ta 55/20

    Einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung nach außerordentlicher Kündigung;

    Die Unwirksamkeit der Kündigung muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 SaGa 7/14, Rn. 38, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 SaGa 8/21

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ablauf der Befristung - Einstweilige Verfügung

    Die Unwirksamkeit muss also ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegen ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 SaGa 7/14 , Rn. 38 : LAG Köln, Beschluss vom 15.04.2020, 4 Ta 55/20, Rn. 48).
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