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   OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss (OWi) 69/92 - (OWi) 36/92 I   

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https://dejure.org/1992,6147
OLG Düsseldorf, 15.04.1992 - 5 Ss (OWi) 69/92 - (OWi) 36/92 I (https://dejure.org/1992,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1992 - 5 Ss (OWi) 69/92 - (OWi) 36/92 I (https://dejure.org/1992,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1992 - 5 Ss (OWi) 69/92 - (OWi) 36/92 I (https://dejure.org/1992,6147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 290
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 08.12.2011 - 1 U 74/11

    Radwegbenutzungspflicht: Sorgfaltspflichten eines Radfahrers bei unbenutzbaren

    Links verlaufende Radwege ohne das Zeichen 237 sind für die beabsichtigte Fahrtrichtung gesperrt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.4.1992 - 5 Ss (OWi) 69/92 - [z.B. MDR 1992, 898]; hier: zitiert nach juris [Rn. 9]).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 234/02
    Zutreffend ist, dass zuständlich unbenutzbare Radwege (tiefer Schnee, Eis, Löcher) von Radfahrern nicht in jedem Fall benutzt werden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 24 U 134/11

    Verkehrsunfall: Mitverschulden durch Nichtbenutzung eines Radweges

    Die Benutzungspflicht gilt auch für Rennräder (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Rennradfahrer

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß Radwege in unbenutzbarem Zustand wie tiefem Schnee, Eis, Löchern entgegen § 2 IV StVO nicht benutzt werden müssen und Radfahrer beim vorliegen eines dermaßen schlechten Zustandes auf den Seitenstreifen oder die rechte Fahrspur ausweichen können (vgl. Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Auflage, Rdz.67; Bouska NZV 91, 130; OLG Düsseldorf NZV 92, 290).
  • OLG München, 04.07.2014 - 10 U 4997/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit einem

    Ein Ausschluss der Benutzungspflicht wegen Unbenutzbarkeit des Radwegs (BGH NZV 1995, 144 , wegen Eis- und Schneebelags; OLG Düsseldorf NZV 1992, 290 , bei Unzumutbarkeit wegen tiefen Schnees, Eis oder Löchern, nicht jedoch bei bloß allgemeinen Gefahren und Widrigkeiten, die die Benutzung des Radweges gegenüber der Fahrbahnbenutzung mit sich bringen kann; OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 276/277) lag nach den Feststellungen des Senats nicht vor, und wurde zuletzt auch nicht mehr geltend gemacht.
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