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   OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05   

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https://dejure.org/2005,3108
OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 Ss 12/05 (https://dejure.org/2005,3108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Arbeitern in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn; Pflicht des Bauherrn zur Überwachung des von ihm ausgewählten Unternehmens; Eigene Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Erkennen der fehlenden Einhaltung der ...

  • Judicialis

    StGB § 13; ; StGB § 222

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 222
    Strafbarkeit des Bauherrn bei Verletzung am Bau beschäftigter Arbeiter durch grobe Sicherheitsverstöße des Unternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Verletzte Arbeiter: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Auch der Bauherr kann zuweilen zur Haftung herangezogen werden

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Strafrechtliche Verantwortung eines Bauherren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2567
  • NStZ 2006, 450
  • NZBau 2005, 517
  • BauR 2005, 1975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 11.09.1984 - 3 Ss (12) 344/84

    Bauleitender Architekt; Begrenzung der Überwachungspflichten; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Die Auffassung, die Arbeiter seien vom Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers bzw. Bauherrn ausgenommen (so OLG Stuttgart NJW 1984, 2897, 2898 mit abl.

    Anmerkung Henke NStZ 1985, 124 f.) findet im Gesetz keine Grundlage; sie wird auch nicht dadurch gestützt, dass der Bauunternehmer im Rahmen eines späteren zivilrechtlichen Gesamtschuldnerausgleichs den Schaden seines Arbeitnehmers im Verhältnis zum ebenfalls verkehrssicherungspflichtigen Bauherrn möglicherweise allein zu tragen hat (ebenso Henke aaO S. 124 zu BGH NJW 1971, 752 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1998 - 22 U 168/97

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherren im Verhältnis zu den von ihm beauftragten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Er wird (wieder) selbst verkehrssicherungspflichtig, wenn er Gefahrenquellen erkennt oder erkennen müsste und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der von ihm beauftragte Unternehmer im Hinblick auf die Einhaltung der Verkehrssicherheit nicht genügend zuverlässig ist und den auch einem Laien einsichtigen Sicherheitserfordernissen nicht in ausreichender Weise Rechnung trägt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 318 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Anmerkung Henke NStZ 1985, 124 f.) findet im Gesetz keine Grundlage; sie wird auch nicht dadurch gestützt, dass der Bauunternehmer im Rahmen eines späteren zivilrechtlichen Gesamtschuldnerausgleichs den Schaden seines Arbeitnehmers im Verhältnis zum ebenfalls verkehrssicherungspflichtigen Bauherrn möglicherweise allein zu tragen hat (ebenso Henke aaO S. 124 zu BGH NJW 1971, 752 ff.).
  • BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05
    Nimmt der Bauherr jedoch wahr, dass der Bauunternehmer nachlässig arbeitet, muss er einschreiten (BGHSt 19, 286 ff., 289).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 76/08
    Seine dagegen gerichtete Revision wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf verworfen (Beschluss vom 21.2.2005 - III 5 Ss 12/05-7/05 IV).

    Ferner sind beigezogen gewesen; Auszüge aus den Verwaltungsvorgängen des Klägers bei der AA (Kd-Nr. 000), die Prozessakte des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - 20 K 6960/04 sowie die Prozessakten des Amtsgerichts L betreffend das Strafverfahren des Klägers - 24 Ls 5 Js 784/03 (= Landgericht L - 25 StK 146/04 und Oberlandesgericht Düsseldorf - III 5 Ss 12/05-7/05 IV).

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