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   OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96 I   

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https://dejure.org/1996,2782
OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96 I (https://dejure.org/1996,2782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96 I (https://dejure.org/1996,2782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96 I (https://dejure.org/1996,2782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Geschwindigkeit und Ampelverstöße bei Flucht vor Polizei sind Beweisanzeichen für relative Fahruntauglichkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1382
  • MDR 1997, 486
  • NZV 1997, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 17.05.1974 - 2 Ss 48/74

    Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit; Rückrechnung vom Blutentnahmewert; Stunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 5 Ss 325/96
    Auch die Beurteilung des Grades seiner Trunkenheit durch den die Blutprobe entnehmenden Arzt ist für die Frage, ob der Angeklagte fahruntüchtig war, letztlich unergiebig (vgl. Hbg. MDR 74, 772).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.1991 - 5 Ss 234/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 5 Ss 325/96
    Je höher die Blutalkoholkonzentration liegt, um so geringere Anforderungen sind an den Nachweis sonstiger Beweisanzeichen für eine relative Fahruntüchtigkeit zu stellen (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Juli 1991 in VRS 81, 450 m.w.N.).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Jedenfalls bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen, die mit der Fluchtfahrt einhergehen - hier mehrfachen Rotlichtverstößen -, können im Einzelfall Ausfallerscheinungen angenommen werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.12.1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96 I = NJW 1997, 1382, 1383).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Dabei ist der Tatrichter jedoch nicht gehindert, auch bei einem Täter, der sich seiner Festnahme durch die Polizei entziehen will, in einer deutlich unsicheren, waghalsigen und fehlerhaften Fahrweise ein Beweisanzeichen für eine alkohol- oder rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit zu sehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00-, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03. Dezember 1996 - 5 Ss 325/96 - 92/96-, juris).
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