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   OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19   

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OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19 (https://dejure.org/2019,35203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19 (https://dejure.org/2019,35203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19 (https://dejure.org/2019,35203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Beschränkung der Verteidigung im Falle von Messunterlagen: Angaben zu Verfahren nach § 62 OWiG erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Soweit die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der o.g. Unterlagen - falls solche existieren eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung und damit einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren darstellen kann (vgl. SaarlVerfGH, NZV 2018, 275; OLG Karlsruhe, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 19.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris), kann dahinstehen, ob dies mit Blick auf S 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG grundsätzlich die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu rechtfertigen vermöchte (ablehnend: OLG Hamm, Beschluss v. 3.1.2019 - 1114 RBs 377/18; KG Berlin, Beschluss v. 2.4.2019 - 3 ws (B) 97/19 122 Ss 43/19 -, juris), denn jedenfalls genügt der Beschwerdevortrag hierzu nicht den sich aus S 80 Abs. 3 OWiG, S 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen.

    Die Rechtsmittelbegründung teilt zu den erforderlichen konkreten Bemühungen um Herausgabe etwaig vorhandener Unterlagen im Vorfeld der Hauptverhandlung, insbesondere zu dem genauen Verlauf und Inhalt des Verfahrens nach S 62 OWiG (vgl. OLG Celle, a.a.O.; KG Berlin ZfSch 2017, 529) sowie zur Behandlung des in der Hauptverhandlung gestellten Aussetzungsantrags nichts mit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 19.7.2019, a.a.O.; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; 2018, 541, 543 m.w.N.).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der hier erfolgten Geschwindigkeitsmessung ein Szenario zugrunde lag, welches bei der Prüfung und Zulassung des verwendeten Messgeräts PoliScan Speed (vgl. zur Einordnung als standardisiertes Messverfahren zuletzt: OLG Brandenburg, B. v. 27.8.2019 - 1 Ss (OWi) 170-19 -, juris) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nicht oder nicht ausreichend miterfasst wurde oder dass ein Anwendungsfehler möglicherweise ergebnisrelevanter Art im hier zu entscheidenden Einzelfall vorlag (vgl. BGHSt 39, 291; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17.7.2015 - 2 (7) SsBs 212/15 -juris; vgl. zu Einzelmessungen außerhalb des Messbereichs: OLG Karlsruhe, ZfSch 2018, 708; OLG Koblenz, B. v. 18.4.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17 -, juris, OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2017- 1 Ss (OWi) 115/17 -, juris) sind nicht aufgezeigt.
  • KG, 27.04.2018 - 3 Ws (B) 133/18

    Bußgeldverfahren: Betroffenenrechte bei standardisiertem Messverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Auch wenn man unterstellt, dass der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör ihm - unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen auch immer - Recht auf Kenntnis von Akteninhalten einräumt, ist dieses Recht daher jedenfalls beschränkt auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten." (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss v. 8.5.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19 -, juris; KG Berlin, StraFo 2018, 383).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der hier erfolgten Geschwindigkeitsmessung ein Szenario zugrunde lag, welches bei der Prüfung und Zulassung des verwendeten Messgeräts PoliScan Speed (vgl. zur Einordnung als standardisiertes Messverfahren zuletzt: OLG Brandenburg, B. v. 27.8.2019 - 1 Ss (OWi) 170-19 -, juris) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nicht oder nicht ausreichend miterfasst wurde oder dass ein Anwendungsfehler möglicherweise ergebnisrelevanter Art im hier zu entscheidenden Einzelfall vorlag (vgl. BGHSt 39, 291; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17.7.2015 - 2 (7) SsBs 212/15 -juris; vgl. zu Einzelmessungen außerhalb des Messbereichs: OLG Karlsruhe, ZfSch 2018, 708; OLG Koblenz, B. v. 18.4.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17 -, juris, OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2017- 1 Ss (OWi) 115/17 -, juris) sind nicht aufgezeigt.
  • OLG Celle, 28.06.2017 - 2 Ss OWi 146/17

    Keine Verpflichtung zum Führen einer "Lebensakte" für Geschwindigkeitsmessgeräte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Soweit dem Betroffenen nach seiner Behauptung nicht in der Akte befindliche, aber möglicherweise vorhandene Unterlagen über etwaig am verwendeten Messgerät vorgenommene Warjungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe - (zur Geltung des S 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG auch für geeichte Messgeräte vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2018, 59; Hollinger/Schade,3 Rb 5 Ss 597/19 MessEG/MessEV, 1. Aufl., Rdn. 1 1 ff. zu S 31 MessEG) - nicht zu eigener Überprüfung zu Verfügung gestellt worden seien, steht damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht im Raum.
  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der hier erfolgten Geschwindigkeitsmessung ein Szenario zugrunde lag, welches bei der Prüfung und Zulassung des verwendeten Messgeräts PoliScan Speed (vgl. zur Einordnung als standardisiertes Messverfahren zuletzt: OLG Brandenburg, B. v. 27.8.2019 - 1 Ss (OWi) 170-19 -, juris) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt nicht oder nicht ausreichend miterfasst wurde oder dass ein Anwendungsfehler möglicherweise ergebnisrelevanter Art im hier zu entscheidenden Einzelfall vorlag (vgl. BGHSt 39, 291; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 17.7.2015 - 2 (7) SsBs 212/15 -juris; vgl. zu Einzelmessungen außerhalb des Messbereichs: OLG Karlsruhe, ZfSch 2018, 708; OLG Koblenz, B. v. 18.4.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17 -, juris, OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2017- 1 Ss (OWi) 115/17 -, juris) sind nicht aufgezeigt.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu im Beschluss vom 12.1.1983 (BVerfGE 63, 45, bei juris Rdn. 47) ausgeführt: "Art. 103 Abs. 1 GG will verhindern, dass das Gericht ihm bekannte, dem Beschuldigten aber verschlossene Sachverhalte zu dessen Nachteil verwertet.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Soweit die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der o.g. Unterlagen - falls solche existieren eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung und damit einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren darstellen kann (vgl. SaarlVerfGH, NZV 2018, 275; OLG Karlsruhe, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 19.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris), kann dahinstehen, ob dies mit Blick auf S 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG grundsätzlich die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu rechtfertigen vermöchte (ablehnend: OLG Hamm, Beschluss v. 3.1.2019 - 1114 RBs 377/18; KG Berlin, Beschluss v. 2.4.2019 - 3 ws (B) 97/19 122 Ss 43/19 -, juris), denn jedenfalls genügt der Beschwerdevortrag hierzu nicht den sich aus S 80 Abs. 3 OWiG, S 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen.
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Soweit die Ablehnung des Antrags auf Beiziehung der o.g. Unterlagen - falls solche existieren eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung und damit einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren darstellen kann (vgl. SaarlVerfGH, NZV 2018, 275; OLG Karlsruhe, a.a.O., m.w.N.; Beschluss v. 19.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19 -, juris), kann dahinstehen, ob dies mit Blick auf S 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG grundsätzlich die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu rechtfertigen vermöchte (ablehnend: OLG Hamm, Beschluss v. 3.1.2019 - 1114 RBs 377/18; KG Berlin, Beschluss v. 2.4.2019 - 3 ws (B) 97/19 122 Ss 43/19 -, juris), denn jedenfalls genügt der Beschwerdevortrag hierzu nicht den sich aus S 80 Abs. 3 OWiG, S 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Anforderungen.
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19
    Auch wenn man unterstellt, dass der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör ihm - unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen auch immer - Recht auf Kenntnis von Akteninhalten einräumt, ist dieses Recht daher jedenfalls beschränkt auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten." (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss v. 8.5.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19 -, juris; KG Berlin, StraFo 2018, 383).
  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Wenn die Rechtsbeschwerde behauptet, auf Grund der gespeicherten Messdaten sei allenfalls eine Geschwindigkeit von 129 km/h nachvollziehbar, und sich dazu auf den von dem Privatsachverständigen anhand der als Hilfsgrößen in der Falldatei enthaltenen beiden Daten "position First Measurement" und "position Last Measurement" als nachträglichen Schätzwert ermittelten Geschwindigkeitswert von 129 km/h (134 km/h unter Abzug von 5 km/h Toleranz) bezieht, ist zu berücksichtigen, dass jedenfalls dann, wenn - wie hier - der durch die beiden Einzelmessungen ermittelte Vergleichswert (hier 134 km/h) innerhalb der Eichfehlergrenze von 3 % des geeichten Messwertes (hier 137 km/h) liegt, kein Anhaltspunkt für eine Fehlmessung gegeben ist, die zu näherer Überprüfung des Messergebnisses zwingt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2020 - 1 OWi 6 SsBs 181/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 2 (7) SsBs 454/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 106/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 Rb 5 Ss 597/19 -, juris).
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