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   OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08   

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OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08 (https://dejure.org/2008,20281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08 (https://dejure.org/2008,20281)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 5 Ss OWi 325/08 (https://dejure.org/2008,20281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Zuordnung eines Fahrzeugs bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät während der Dunkelheit in den Urteilsgründen; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Angabe eines Toleranzwertes und einer Messmethode in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die Feststellungen bei einer Messung während der Dunkelheit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die Feststellungen bei einer Messung während der Dunkelheit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.08.2006 - 2 Ss OWi 358/06

    Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Ermessen; Begründung; Lasermessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08
    Im Übrigen bedürfen die Urteilsgründe dann, wenn wie vorliegend die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie vorliegend die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht (vgl. OLG Hamm, NZV 1997, 187; OLG Hamm, DAR 2007, 217).

    Insoweit ist das Messverfahren deshalb nicht als standardisiert anzusehen, weil in diesem Bereich menschliche Fehlerquellen, insbesondere Zuordnungsprobleme auftreten können (vgl. OLG Hamm, DAR 2007, 217).

  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Geständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08
    Nach ständiger Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm muss der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrunde gelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und ggf. darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2007, 1 Ss OWi 756/07 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08
    Im Übrigen bedürfen die Urteilsgründe dann, wenn wie vorliegend die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie vorliegend die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht (vgl. OLG Hamm, NZV 1997, 187; OLG Hamm, DAR 2007, 217).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1997 - 1 Ss 44/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08
    Zwar teilt der Amtsrichter das angewandte Messverfahren mit, bei dem es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 61 m.w.N.; OLG Karlsruhe, VRS 95, 419).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 2 Ss OWi 588/09

    Urteilsgründe; Fehlen; Rechtsbeschwerde; Zulassung

    Namentlich sind die Anforderungen, die an einen Fahrlässigkeitsvorwurf (Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 10 Rn. 14 ff.) und an die Feststellung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - insbesondere bei Gebrauch sogenannter standardisierter Messverfahren - (vergleiche dazu nur: Senatsbeschlüsse vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 -, zitiert nach juris Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 - www.burhoff.de; vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 - zitiert nach juris Rn. 12; vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 - zitiert nach juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 2 Ss OWi 707/08 - zitiert nach juris Rn. 7; vom 04. Februar 2009 - 2 Ss Owi 56/09 (15) - OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 5 Ss OWi 325/08 - zitiert nach juris Rn. 6; vom 14. Februar 2008 - 5 Ss Owi 42/08 -, www.burhoff.de; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 Ss OWi 11/04 -, www.beck-online.de; OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2005 - 3 Ss OWi 380/05 - König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009; § 3 StVO Rn. 56b - jeweils mit weiteren zahlreichen Nachweisen) zu stellen sind, in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt und überdies vorliegend beachtet worden.
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