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   OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08   

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OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08 (https://dejure.org/2008,15895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08 (https://dejure.org/2008,15895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 5 Ss OWi 415/08 (https://dejure.org/2008,15895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht-Bestreiten der Fahrereigenschaft eines Betroffenen durch seinen Verteidiger als Voraussetzung für eine Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Beurteilung eines Entbindungsantrages im Hinblick auf die Frage eines ...

  • Judicialis

    OWiG § 73; ; OWiG § 74; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Notwendigkeit für persönliches Erscheinen für ein Absehen vom Regelfahrverbot

Besprechungen u.ä.

  • praxisverkehrsrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliches Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Rechtsbeschwerde (RA Norbert Weide)

Verfahrensgang

  • AG Soest - 21 OWi 221/08
  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07

    Entbindungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08
    Die Einspruchsverwerfung stellt sich damit gleichzeitig als eine Verletzung des Rechts der Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar, auf der die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm VRS 113, 362; Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 4 SsOWi 804/06 - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 - OLG Köln VRS 105, 207).

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag ist im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichts gestellt; das Gericht ist vielmehr verpflichtet, dem Entbindungsantrag zu entsprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

    Die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung einer Fahrverbotes unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes nach § 4 Abs. 4 BkatV abgesehen werden kann, rechtfertigt die Ablehnung eines Entbindungsantrages nicht, weil es dafür grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck von dem/der Betroffenen in der Hauptverhandlung ankommt (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Karlsruher Kommentar, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rdnr. 28).

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05

    Ermessen bei Entbindungsantrag; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08
    Die Einspruchsverwerfung stellt sich damit gleichzeitig als eine Verletzung des Rechts der Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar, auf der die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm VRS 113, 362; Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 4 SsOWi 804/06 - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 - OLG Köln VRS 105, 207).

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag ist im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichts gestellt; das Gericht ist vielmehr verpflichtet, dem Entbindungsantrag zu entsprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08
    Die Einspruchsverwerfung stellt sich damit gleichzeitig als eine Verletzung des Rechts der Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar, auf der die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm VRS 113, 362; Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 4 SsOWi 804/06 - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 - OLG Köln VRS 105, 207).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung:

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einvernehmen, dass die Entbindung vom Erscheinen nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern zwingend zu erfolgen hat, wenn die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08 -, OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2008 - 2 Ss OWi 269/08 - jeweils zitiert nach Juris m.w.N.).
  • OLG Jena, 11.07.2019 - 1 OLG 131 SsBs 24/19

    Entbindungsantrag, Anwesenheit des Betroffenen, Heranwachsender

    Die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung einer Fahrverbotes unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes nach § 4 Abs. 4 BkatV abgesehen werden kann, rechtfertigt die Ablehnung eines Ent-bindungsantrages ebenfalls nicht, weil es dafür grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck von dem Betroffenen in der Hauptverhandlung ankommt (OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08 -, Rn. 12, juris).
  • LG Wuppertal, 22.08.2014 - 26 Qs 193/14

    Entbindungsantrag, Hauptverhandlung, Fahrverbot

    Allein die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, hängt nicht von einem persönlichen Eindruck des Gerichts von der Betroffenen in der Hauptverhandlung ab, so dass dieser Gesichtspunkt einer Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen nicht entgegenstand (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 01.07.2008, 5 Ss OWi 415/08).
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