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   OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08   

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OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08 (https://dejure.org/2008,14933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08 (https://dejure.org/2008,14933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 5 Ss OWi 42/08 (https://dejure.org/2008,14933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen i.R. eines Urteils zur Ahndung eines Geschwindigkeitsverstoßes bei geständiger Einlassung des Angeklagten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geständnis des Betroffenen

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem Geständnis des Betroffenen

Verfahrensgang

  • AG Essen - 56 OWi 707/07
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch wäre dementsprechend nur wirksam, sofern die in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen eine Verurteilung des Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit tragen und hinreichende Feststellungen für die durch das Rechtsbeschwerdegericht zu treffende Entscheidung über die Rechtsfolgen getroffen worden wären (OLG Hamm, Beschluss vom 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/2001 -).

    Dies ist vorliegend bereits deshalb nicht der Fall, weil die Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß - auch bei einem Geständnis des Betroffenen - neben dem berücksichtigten Toleranzwert auch Angaben zur verwandten Messmethode enthalten müssen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 -, vom 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04 - und vom 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/2001 -).

  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Geständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Dies ist vorliegend bereits deshalb nicht der Fall, weil die Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß - auch bei einem Geständnis des Betroffenen - neben dem berücksichtigten Toleranzwert auch Angaben zur verwandten Messmethode enthalten müssen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 -, vom 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04 - und vom 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/2001 -).

    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321).

  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321).
  • OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss OWi 1374/97

    Absehen von Fahrverbot, Aufhebung, Beschränkung, doppeltrelevante Tatsachen,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Die Beschränkung ist daher nicht möglich, wenn das Urteil keine Gründe enthält oder wenn die Feststellungen zur Tat, sei es auch nur zur inneren Tatseite, so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.1997 - 3 Ss OWi 1374/97-; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 16 m.w.N.; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 79 Rdnr. 9).
  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; standardisiertes Messverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Dies ist vorliegend bereits deshalb nicht der Fall, weil die Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß - auch bei einem Geständnis des Betroffenen - neben dem berücksichtigten Toleranzwert auch Angaben zur verwandten Messmethode enthalten müssen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 -, vom 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04 - und vom 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/2001 -).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321).
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 2 Ss OWi 803/08

    Gericht darf Punkte nicht erlassen

    Aber auch wenn dieses vorliegt, muss das Urteil Angaben dazu enthalten, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 5 Ss OWi 42/08 -).
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 2 Ss OWi 802/08

    Eintragung im Verkehrszentralregister - Zulassung - Nebenfolge

    Aber auch wenn dieses vorliegt, muss das Urteil Angaben dazu enthalten, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 5 Ss OWi 42/08 -).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 2 Ss OWi 588/09

    Urteilsgründe; Fehlen; Rechtsbeschwerde; Zulassung

    Namentlich sind die Anforderungen, die an einen Fahrlässigkeitsvorwurf (Gürtler, in: Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 10 Rn. 14 ff.) und an die Feststellung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - insbesondere bei Gebrauch sogenannter standardisierter Messverfahren - (vergleiche dazu nur: Senatsbeschlüsse vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 -, zitiert nach juris Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; vom 24. Juni 1999 - 2 Ss OWi 509/99 - www.burhoff.de; vom 30. November 1999 - 2 Ss OWi 1196/99 - zitiert nach juris Rn. 12; vom 26. November 2007 - 2 Ss OWi 757/07 - zitiert nach juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 2 Ss OWi 707/08 - zitiert nach juris Rn. 7; vom 04. Februar 2009 - 2 Ss Owi 56/09 (15) - OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 5 Ss OWi 325/08 - zitiert nach juris Rn. 6; vom 14. Februar 2008 - 5 Ss Owi 42/08 -, www.burhoff.de; Beschluss vom 18. März 2004 - 3 Ss OWi 11/04 -, www.beck-online.de; OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2005 - 3 Ss OWi 380/05 - König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009; § 3 StVO Rn. 56b - jeweils mit weiteren zahlreichen Nachweisen) zu stellen sind, in der obergerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt und überdies vorliegend beachtet worden.
  • KG, 29.09.2017 - 3 Ws (B) 237/17

    Darstellungsanforderungen bei beschränktem Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen

    Zu der hiernach noch wegen Abweichung von der Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des OLG Hamm (Beschl. v. 14. Februar 2008 - 5 Ss OWi 42/08 - bei juris) begehrten Divergenzvorlage besteht kein Anlass.
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