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   BayObLG, 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73 OWi   

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https://dejure.org/1974,11983
BayObLG, 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73 OWi (https://dejure.org/1974,11983)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73 OWi (https://dejure.org/1974,11983)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1974 - RReg. 5 St 613/73 OWi (https://dejure.org/1974,11983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeichen 283; In der Bucht; Fahrbahnausbuchtung; Zufahrtsspur; Parkhaus

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1974, 1
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.03.1970 - 1a Ws (B) 81/69
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73
    Zunächst ergibt sich aus § 42 Abs. 6 Nr. 1e StVO, dass der Verordnungsgeber Beschleunigungsstreifen als Teil der Fahrbahn ansieht, an deren Rand der Streifen verläuft (Möhl aaO; Cramer aaO; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 20. Aufl Rdnr 25; Krumme-Sanders-Mayr, Straßenverkehrsrecht Anm II 3, je zu § 12 StVO; anders für das frühere Recht BayObLGSt 1970, 64, 65/66).
  • BayObLG, 22.02.1973 - RReg. 2 St 667/72
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1974 - RReg. 5 St 613/73
    Ebenso handelt es sich dann, wenn - wie dies hier ersichtlich der Fall war - eine solche bauliche Trennung fehlt, die Zufahrtsspur vielmehr lediglich eine seitliche Ausbuchtung der Fahrbahn bildet, - anders als bei einer erkennbar nur dem ruhenden Verkehr dienenden Lade- oder Park*-bucht (vgl hierzu BayObLGSt 1973, 46) - nicht um einen bloßen Seitenstreifen, sondern um einen Teil der in diesem Fall die Zufahrtsspur mitumfassenden Fahrbahn.
  • OLG Oldenburg, 14.01.1999 - Ss 506/98

    "Pflicht zum Anzeigen bei abknickender Vorfahrt"

    Letzteres mag in den ersten Jahren nach der 1971 erfolgten gesetzlichen Regelung der Anzeigepflicht wegen verbreiteter Unkenntnis dieser Vorschrift der Fall gewesen sein, so dass es seinerzeit gerechtfertigt war, dem Wartepflichtigen den Vertrauensschutz schlechthin zu versagen (OLG Zweibrücken DAR 1974, 166; OLG Düsseldorf 1977, 1245; BayObLG DAR 1974, 302 und zuletzt noch 1986, 126).
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