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   BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01   

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https://dejure.org/2001,7149
BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,7149)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2001 - 5St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,7149)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 5St RR 169/01 (https://dejure.org/2001,7149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beförderungsleistung; Unauffälliges Verhalten; Erschleichen; Umgehung von Sicherungsmaßnahmen; Nichtentdeckung; Revision

Papierfundstellen

  • StV 2002, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).

    Sie wird dem Charakter der Vorschrift des § 265 a StGB als Auffangtatbestand zu § 263 StGB (BVerfG NJW 1998, 1135/1136) nicht gerecht (OLG Hamburg NStZ 1991, 587/588).

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).

    Sie wird dem Charakter der Vorschrift des § 265 a StGB als Auffangtatbestand zu § 263 StGB (BVerfG NJW 1998, 1135/1136) nicht gerecht (OLG Hamburg NStZ 1991, 587/588).

  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).

    Durch dieses unauffällige Verhalten erweckt der Reisende den Anschein der Ordnungsmäßigkeit, da er wie jeder andere - ehrliche - Benutzer auftretend das abfahrbereite Beförderungsmittel betritt und die Leistung des Betreibers in Anspruch nimmt (OLG Stuttgart aaO, OLG Hamburg NStZ 1988, 221/222).

  • BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69

    Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
    Bei dieser Fallgestaltung steht die Erfüllung des Tatbestandes außer Frage (BayObLG NJW 1969, 1042/1043).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88

    Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
    Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    3a St 16/69">3 a St 16/69 (NJW 1969, 1042, 1043) und vom 4. Juli 2001 - 5 St RR 169/01 (wistra 2002, 36) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10 22. November 1994 - 2 Ss 332/94 (NStE Nr. 6 zu § 265 a StGB) der beabsichtigten Verwerfung entgegen.
  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06

    Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung

    Denn dieser Meinungsstreit dürfte gegenwärtig ohne größere Bedeutung sein, nachdem die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Anwendung des Straftatbestandes des § 265 a Abs. 1 StGB in einem Fall der Beförderungserschleichung gerichtete Verfassungsbeschwerde, in der eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG gerügt wurde, durch Beschluss vom 9.2.1998 (BVerfG NJW 1998, 1135) mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, und nachdem spätere obergerichtliche Entscheidungen die - weiter anhaltende - Kritik gegen die bisherige Rechtsprechung mit überzeugender Begründung zurückgewiesen haben (BayObLG, StV 2002, 428; insbesondere: OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 269).

    Bei einer der zuletzt genannten Fallgestaltungen ließe das Verhalten des Angeklagten auf eine bei ihm bestehende Absicht schließen, den Fahrpreis nicht zu entrichten, so dass die Verurteilung zu Recht erfolgt wäre (zu vgl. BayObLG StV 2002, 428).

  • OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08
    Nicht erforderlich ist es, dass der Täter eine Kontrolleinrichtung - menschlicher oder technischer Art - umgeht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; OLG Stuttgart NJW 1990, 924, 925; BayObLG StV 2002, 428, 429; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 55. Aufl., § 265a Nr. 21).
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