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   BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00   

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https://dejure.org/2000,5174
BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00 (https://dejure.org/2000,5174)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2000 - 5 StR 1/00 (https://dejure.org/2000,5174)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 5 StR 1/00 (https://dejure.org/2000,5174)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Einfuhr - Konkurrenzen - Strafrahmen - Strafmilderung - Gesamtstrafe - Einzelstrafe - Gesamtstrafübel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 55; ; StGB § 69; ; StGB § 69a; ; StGB §§ 73 ff.; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; BtMG § 30a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 1
    Verhältnis Bandenhandel - Bandeneinfuhr von BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Die - selbstverständlich ebenfalls bandenmäßig verübte - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird hiervon, wie vom Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt, konsumiert (st. Rspr.; vgl. nur BGHR BtMG § 30a - Bande 8).
  • BGH, 19.04.1988 - 1 StR 76/88

    Gebühren und Kosten: Auferlegung der Kosten auf den Anzeigeerstatter

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Es liegt indes auf der Hand, daß jeweils durch die unmittelbar nachfolgende Tat die zunächst mißglückte Lieferung - der ursprünglichen Bestellung gemäß - verwirklicht wurde, so daß die Fälle keine selbständigen Taten, sondern Teil der jeweils anschließenden Tat sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 7; BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - 5 StR 587199 -).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Sollte der Tatrichter hier den durch die Qualifikation verdrängten Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG im Auge gehabt haben, wäre diese Betrachtung nicht zulässig (vgl. BGHR BtMG § 30a - Konkurrenzen 2).
  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 407/90

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Daneben müßte der neue Tatrichter hinsichtlich der am 26. Mai 1998 gegen den Angeklagten verhängten neunmonatigen Freiheitsstrafe, sofern diese nicht doch auch in die erste Gesamtstrafe miteinzubeziehen ist (nach Aktenlage betrifft die Verurteilung eine im November 1996 - nicht, wie im Urteil angegeben, erst 1997 - begangene Tat), deren gesondertes Bestehenbleiben feststellen (vgl. BGHSt 35, 243; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 4; BGH, Beschluß vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99 -).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Daneben müßte der neue Tatrichter hinsichtlich der am 26. Mai 1998 gegen den Angeklagten verhängten neunmonatigen Freiheitsstrafe, sofern diese nicht doch auch in die erste Gesamtstrafe miteinzubeziehen ist (nach Aktenlage betrifft die Verurteilung eine im November 1996 - nicht, wie im Urteil angegeben, erst 1997 - begangene Tat), deren gesondertes Bestehenbleiben feststellen (vgl. BGHSt 35, 243; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 4; BGH, Beschluß vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99 -).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

    Auszug aus BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00
    Daneben müßte der neue Tatrichter hinsichtlich der am 26. Mai 1998 gegen den Angeklagten verhängten neunmonatigen Freiheitsstrafe, sofern diese nicht doch auch in die erste Gesamtstrafe miteinzubeziehen ist (nach Aktenlage betrifft die Verurteilung eine im November 1996 - nicht, wie im Urteil angegeben, erst 1997 - begangene Tat), deren gesondertes Bestehenbleiben feststellen (vgl. BGHSt 35, 243; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 4; BGH, Beschluß vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99 -).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Dies führt dazu, daß deren Strafrahmen grundsätzlich auch dann unanwendbar bleiben, wenn ein minder schwerer Fall nach § 30 a Abs. 3 BtMG angenommen wird (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 2; BGH, Beschl. vom 22. Februar 2000 - 5 StR 1/00).
  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

    Es kann deswegen nicht beurteilt werden, ob das Landgericht überhaupt ihr gesondertes Bestehenbleiben - ungeachtet der Erforderlichkeit einer entsprechenden Tenorierung (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rdnr. 38) - in den Urteilsgründen feststellen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Februar 2000 - 5 StR 1/00 -, juris Rdnr. 7) und die Gesamtstrafenbildung rechtsfehlerfrei erfolgt ist.
  • OLG Stuttgart, 23.08.2012 - 4b Ws 26/12

    Strafverfahren: Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Führt die vorzunehmende Neustrukturierung der Gesamtstrafensituation dazu, dass eine frühere Gesamtstrafe aufgelöst werden muss, werden aber nicht alle Einzelstrafen in die neue Gesamtstrafe einbezogen, so ist hinsichtlich einer isolierten Einzelstrafe deren gesondertes Bestehenbleiben festzustellen (BGH Beschluss vom 22. Februar 2000, 5 StR 1/00) bzw. hinsichtlich mehrerer Einzelstrafen eine weitere Gesamtstrafe zu bilden.
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