Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4037
BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 (https://dejure.org/2016,4037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Kompensation von einem Monat der Gesamtfreiheitsstrafe nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung von rund sechs Monaten nach Urteilsverkündung; Rüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich der bei der Überwachung der Telekommunikation erlangten Erkenntnisse

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation von einem Monat der Gesamtfreiheitsstrafe nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung von rund sechs Monaten nach Urteilsverkündung; Rüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich der bei der Überwachung der Telekommunikation erlangten Erkenntnisse

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekommunikationsüberwachung - und das Verwertungsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 129
  • StV 2016, 771
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Der Senat neigt der Auffassung zu, dass diese Voraussetzung auch dann zu wahren ist, wenn - wie vorliegend - eine täuschungsähnliche Situation behauptet wird, aus der der Beschwerdeführer ein umfassendes Beweisverwertungsverbot hinsichtlich sämtlicher weiterer Überwachungsmaßnahmen herleitet (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 445/95, NStZ 1996, 290, 291).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 493/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Vernehmung des Vernehmungsbeamten nach Berufung auf

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Die vollständige Kenntnis der einschlägigen Unterlagen wäre jedoch zumindest für die Beurteilung der Frage unabdingbar gewesen, ob die durch den Beschwerdeführer geltend gemachten Verfahrensverstöße ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 493/11).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
    Diese kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst aussprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 417/22

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Verfahrensrüge der Verletzung des § 105 StPO ist grundsätzlich nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn auch die polizeilichen Berichte über die Durchsuchungsmaßnahmen mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 5 StR 373/21, vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, StV 2016, 771, 772, vom 24. Januar 2012 - 4 StR 493/11 und vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 464/10; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 23; MüKo-StPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 45).

    Dem Senat ist es daher verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung umfassend zu beurteilen und gegebenenfalls weitergehend zu prüfen, ob aus dem Verfahrensfehler im konkreten Fall ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; BGH, Urteile vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 24, und vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 289; Beschlüsse vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95, vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, aaO, und vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 9).

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

    Der Revisionsführer nimmt zur Begründung seines Vorbringens auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30. September 2016, vom 25. November 2016, vom 1. und vom 23. Februar 2017, vom 16. März 2017 und vom 17. Mai 2017 Bezug, die eine Vielzahl von Anschlüssen zum Gegenstand haben, sowie auf Verwertungswidersprüche vom 17. August 2018 und vom 12. November 2018, ohne diese jedoch vollständig vorzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 18 und vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 Rn. 4 mwN; KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 100a Rn. 70; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 100a Rn. 39).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss einer Beweisverwertung in dieser Konstellation aber bei dem Tatgericht widersprochen werden, um sich ein entsprechendes Rügerecht zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 3; Beschluss vom 15. August 2000 - 5 StR 223/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 260; Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, StV 2016, 771, 772).
  • KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe;

    Der Bundgerichtshof verwarf die Revision des Beschwerdeführers nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe - wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nach Urteilsverkündung - ein Monat als verbüßt gilt (Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 -, juris).

    dd) Im Anlassverfahren hat sich Bundesgerichtshof auf die Revision des Beschwerdeführers mit der Frage eines Beweisverwertungsverbotes aufgrund von Fehlern bei der Durchsuchung nur mittelbar und mit nicht tragenden Erwägungen befasst (Beschluss vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 -, juris Rdnr. 5).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

    Denn über das Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes ist regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls unter Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte sowie der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGH a.a.O., 108; ferner Beschluss vom 16.02.2016 - 5 StR 10/16, juris Rn. 4 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht