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   BGH, 27.03.1990 - 5 StR 101/90   

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https://dejure.org/1990,6248
BGH, 27.03.1990 - 5 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,6248)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 5 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,6248)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,6248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Feststellungen zur Anwendung des Jugendstrafrechts auf die Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Strafvereitelung im Amt - Nachteilszuführungsabsicht gegenüber einem anderen bei einer Urkundenunterdrückung zum Zwecke der Strafvereitelung im Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Denn die Intention der Angeklagten, den staatlichen Bußgeldanspruch zu vereiteln, begründet keine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne von § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, NStZ-RR 2011, 276; offengelassen von BGH, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, NStZ-RR 2012, 343; aA Schneider NStZ 1993, 16; Zieschang, HRRS 2013, 49).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Ergänzend weist der Senat für den Fall II. 10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214; NZV 7 1989, 81; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 477; SSW-StGB/Wittig § 274 Rn. 21; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 274 Rn. 7; Cramer/Heine, in: Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 274 Rn. 16).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    b) Das nachträgliche Verändern eines belastenden Passus aus dem VP-Bericht vom 21. September 2011 durch den Angeklagten K. am 14. Juni 2013, welches insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verwahrungsbruchs als Amtsträger (§ 133 Abs. 1, 3, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a StGB), gegebenenfalls auch der Urkundsdelikte nach §§ 267 ff. StGB (zur Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB vgl. indes BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - 5 StR 328/15 Rn. 17; Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10 Rn. 7 und vom 27. März 1990 - 5 StR 101/90 Rn. 3, BGHR StGB § 274 Nachteil 2) zu würdigen gewesen wäre, ist - ebenso wie etwaige Aktenmanipulationen am 28. September 2011 und 12. Oktober 2011 - nicht angeklagt (vgl. insbesondere Ziffer 8 der staatsanwaltlichen Abschlussverfügung vom 6. Februar 2017).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19

    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines

    Diese wird zwar nicht durch die bloße Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 3 Ss 271/06

    Urkundenunterdrückung; Streifenbeleg; Urkundeneigenschaft

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass nicht nur nach der herrschenden Auffassung (vgl. Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 274 Rdnr. 16 m.w.N.); in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur, sondern auch nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 27.03.1990 - 5 StR 101/90 -, veröffentlicht in www.jurisweb) durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruches kein "anderer", wie es § 274 StGB voraussetzt, benachteiligt wird.
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

    Die streitige Frage, ob das Vereiteln(wollen) des staatlichen Strafanspruches (allein) zur Tatbestandsverwirklichung genügt (so AG Elmshorn, NJW 1989, 3295; a. A. BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLGSt 1988, 105; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 73) kann die Kammer daher offen lassen.
  • BGH, 27.09.1996 - 2 StR 396/96

    Aufhebung eines Schuldspruchs aufgrund der Nichtprüfung eines strafbefreienden

    Zu den Bedenken des Generalbundesanwalts gegen den Schuldspruch wegen versuchter Strafvereitelung ist zu bemerken, daß es bei dem Tatgeschehen eher fern liegt anzunehmen, Be. habe W. möglicherweise nicht vor Jugendstrafe, sondern nur vor anderen jugendrichterlichen Sanktionen bewahren wollen, deren Durchsetzung nicht den Schutz des § 258 StGB genießt (vgl. hierzu BGHR StGB § 258 Abs. 1 Bestrafung 1; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 2; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 258 Rdn. 3).
  • KG, 16.07.1999 - 1 Ss 97/99
    Eine Bestrafung oder eine Maßnahme im Sinne des § 258 Abs. 1 StGB liegt nämlich dann nicht vor, wenn der Vortäter nicht zu einer Geld­ bzw. Freiheitsstrafe oder ­ falls er zur Tatzeit noch Jugendlicher oder Heranwachsender war und Jugendstrafrecht auf ihn Anwendung fand ­ nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt wird,­ sondern lediglich eine Erziehungsmaßregel oder ein Zuchtmittel gegen ihn verhängt wird (vgl. BGHR StGB § 258 Abs. 1 Bestrafung 1; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl., § 258 Rdnr. 13; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., § 258 Rdnrn. 3, 4).
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