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   BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93   

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https://dejure.org/1993,17268
BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93 (https://dejure.org/1993,17268)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1993 - 5 StR 102/93 (https://dejure.org/1993,17268)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1993 - 5 StR 102/93 (https://dejure.org/1993,17268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung formellen Rechts - Verbindung zweier Verbrechen der Vergewaltigung durch dasselbe fortwirkende Nötigungsmittel zur Tateinheit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93
    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93
    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93
    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93
    Der Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat bleibt unverändert, so daß - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - die Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2, 4; Senatsurteil vom 16. Februar 1993 - 5 StR 673/92 -).
  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93

    Annahme von Tateinheit zwischen versuchter Vergewaltigung und Raub

    Da der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten von der Änderung des Schuldspruchs nicht berührt wird, ist auszuschließen, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93 - und vom 9. März 1993 - 5 StR 102/93 - jeweils m.w.N.).
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