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   BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00   

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https://dejure.org/2000,5681
BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00 (https://dejure.org/2000,5681)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2000 - 5 StR 105/00 (https://dejure.org/2000,5681)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2000 - 5 StR 105/00 (https://dejure.org/2000,5681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Aufhebung - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Beendigung - Verurteilung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Nachträgliche Gesamtstrafe nur mit bereits beendeter Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    zum Kauf angeboten und später, für einen gelegentlichen Weiterverkauf vorrätig' gehalten wurde (UA S. 191. Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung stellt jedoch unerlaubtes Handeltreiben dar (vgl. BGH NStZ 1996, 93); die im Mai 1997 begonnene Tat war mithin erst im Februar 1998 beendet, als das Amphetamin sichergestellt wurde, und die vom Landgericht vorgenommene nachträgliche Gesamtstrafenbildung deshalb rechtlich nicht möglich.
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    Allerdings hat das Landgericht auf Grund seiner Annahme, das Urteil vom 18. August 1997 entfalte Zäsurwirkung, einen - hier an sich rechtlich nicht gebotenen - Härteausgleich (vgl. BGHSt 41, 310, 313; 43, 216, 217; 44, 179, 185/186) vorgenommen.
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    Danach ist die neue Tat nur dann, vor der früheren Verurteilung begangen, wenn sie zuvor beendet war (vgl. BGH NJW 1999, 1344, 1346 und 1997, 750, 751 (insoweit in BGHSt 44, 355 und BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    Allerdings hat das Landgericht auf Grund seiner Annahme, das Urteil vom 18. August 1997 entfalte Zäsurwirkung, einen - hier an sich rechtlich nicht gebotenen - Härteausgleich (vgl. BGHSt 41, 310, 313; 43, 216, 217; 44, 179, 185/186) vorgenommen.
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    Allerdings hat das Landgericht auf Grund seiner Annahme, das Urteil vom 18. August 1997 entfalte Zäsurwirkung, einen - hier an sich rechtlich nicht gebotenen - Härteausgleich (vgl. BGHSt 41, 310, 313; 43, 216, 217; 44, 179, 185/186) vorgenommen.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
    Danach ist die neue Tat nur dann, vor der früheren Verurteilung begangen, wenn sie zuvor beendet war (vgl. BGH NJW 1999, 1344, 1346 und 1997, 750, 751 (insoweit in BGHSt 44, 355 und BGHSt 42, 268 nicht abgedruckt)).
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