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   BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15   

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BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15 (https://dejure.org/2015,10637)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 (https://dejure.org/2015,10637)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15 (https://dejure.org/2015,10637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 3 StGB
    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum unmittelbaren Gebrauch; rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; strafschärfende Berücksichtigung eines "Normalfalles" der Tatbestandsverwirklichung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 1 Alt 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 1 Alt 3 BtMG, § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige und des Überlassens an Minderjährige zum unmittelbaren Verbrauch; strafschärfende Wirkung für den "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 1 Fall 3 BtMG, § 265 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 55 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Richtigstellung des Schuldspruchs bzgl. der Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige und des Überlassens an Minderjährige zum unmittelbaren Verbrauch; strafschärfende Wirkung für den "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtigstellung des Schuldspruchs bzgl. der Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige und der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 218
  • StV 2015, 636
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13

    Versuch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies der Angeklagte getan hat, zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; eine solche Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante der Verbrauchsüberlassung erfasst (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 13 f.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    Ungeachtet seiner bereits zweifelhaften Annahme, bezüglich des hier zu beurteilenden Cannabiskrauts gelte eine Bruttogewichtsmenge von 6 Gramm als Obergrenze einer geringen Menge, wie sie in der Rechtsprechung für Cannabisharz (Haschisch) bisweilen angenommen worden ist (vgl. BayObLG, NJW 2003, 1681; Patzak, aaO, § 29 Teil 28 Rn. 39 mwN; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 10 f.), hat das Landgericht damit einem - ohnehin nicht existenten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 ff.) - "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung strafschärfende Wirkung beigemessen.
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 130/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (besonderes Begründungsgebot

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    Das vorliegende Urteil lässt deshalb eine vollständige Überprüfung der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09, NStZ-RR 2009, 277, und vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1475 mwN; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    Ungeachtet seiner bereits zweifelhaften Annahme, bezüglich des hier zu beurteilenden Cannabiskrauts gelte eine Bruttogewichtsmenge von 6 Gramm als Obergrenze einer geringen Menge, wie sie in der Rechtsprechung für Cannabisharz (Haschisch) bisweilen angenommen worden ist (vgl. BayObLG, NJW 2003, 1681; Patzak, aaO, § 29 Teil 28 Rn. 39 mwN; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 10 f.), hat das Landgericht damit einem - ohnehin nicht existenten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 ff.) - "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung strafschärfende Wirkung beigemessen.
  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies der Angeklagte getan hat, zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; eine solche Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante der Verbrauchsüberlassung erfasst (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 13 f.).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    Ungeachtet seiner bereits zweifelhaften Annahme, bezüglich des hier zu beurteilenden Cannabiskrauts gelte eine Bruttogewichtsmenge von 6 Gramm als Obergrenze einer geringen Menge, wie sie in der Rechtsprechung für Cannabisharz (Haschisch) bisweilen angenommen worden ist (vgl. BayObLG, NJW 2003, 1681; Patzak, aaO, § 29 Teil 28 Rn. 39 mwN; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 10 f.), hat das Landgericht damit einem - ohnehin nicht existenten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 ff.) - "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung strafschärfende Wirkung beigemessen.
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
    Das vorliegende Urteil lässt deshalb eine vollständige Überprüfung der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09, NStZ-RR 2009, 277, und vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1475 mwN; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 55 Rn. 17).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    An einer solchen fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies die Angeklagte getan hat, zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; diese Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, dem Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch erfasst (zur Abgrenzung vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 und vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 12 f.).
  • BGH, 24.01.2024 - 3 StR 453/23

    Gesamtstrafenbildung - und die Anrechnung erbrachter Bewährungsleistungen

    An einer solchen fehlt es, wenn Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben werden; in dieser Konstellation ist vielmehr der Tatbestand des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Alternative 2 BtMG erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22, juris Rn. 2; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Verbrauchsüberlassung 1 Rn. 7; vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 830, 1205 ff.; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 842; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1542 f.).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    An einer solchen fehlt es, wenn Betäubungsmittel - wie im Fall II. 4. der Urteilsgründe - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben werden; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, juris Rn. 8; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 830, 1205; BeckOK BtMG/Schmidt, 13. Ed., § 29a Rn. 5.2; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 19; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1542 f.).
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

    a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an einen Dritten mit der Wirkung erfolgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 48; zu § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218 und vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 1 OLG 2 Ss 38/20

    Strafverfahren wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige:

    Diese Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen (vorsätzlich begangenen) unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. zur Fassung des Schuldspruchs: BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 5 StR 109/15 sowie Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 329/16, jew. juris) nicht zu tragen.
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 45/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (keine Bewilligung von

    Ihnen kann nicht entnommen werden, dass der Angeklagte wusste oder jedenfalls damit rechnete, dass die der Zeugin R. übergebenen Betäubungsmittel für den minderjährigen S. bestimmt waren und sie nur als "Botin' tätig war (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218).
  • BGH, 24.05.2016 - 5 StR 163/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet bei gleichzeitiger Änderung des

    c) In den Fällen 2 bis 9 wäre der Angeklagte in Einklang mit der Meinung des Generalbundesanwalts wegen Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen Minderjährigen zu verurteilen gewesen (vgl. zur Abgrenzung gegenüber der Tatvariante des Abgebens etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218 mwN).
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