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   BGH, 08.05.2019 - 5 StR 118/19   

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https://dejure.org/2019,13918
BGH, 08.05.2019 - 5 StR 118/19 (https://dejure.org/2019,13918)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - 5 StR 118/19 (https://dejure.org/2019,13918)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 5 StR 118/19 (https://dejure.org/2019,13918)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 08.05.2019 - 5 StR 118/19
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    (3) Handelt der Angeklagte gemäß § 20 StGB ohne Schuld, erachtet es der Bundesgerichtshof ebenfalls als zulässig, die Einziehung neben dem Freispruch selbständig anzuordnen (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62, 64; vom 17. November 1962 - 3 StR 49/62, BGHSt 18, 136, 138; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11; ferner - überdies im Fall des Freispruchs neben der Maßregel nach § 63 StGB - ohne nähere Begründung BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Hierfür spricht überdies, dass es etwa im subjektiven Verfahren ebenfalls möglich ist, neben dem Freispruch eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit eine Einziehungsentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80; s. auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11), ohne dass hierfür der Weg eines - bei Schuldunfähigkeit ebenfalls zur Verfügung stehenden - selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste.
  • BayObLG, 04.04.2024 - 203 StRR 104/24

    Beweiswürdigung, Einziehungsverfahren, Sittenwidrigkeit, Kostenentscheidung,

    Es ist auch im subjektiven Verfahren möglich, neben dem Freispruch eines Angeklagten eine Einziehungsentscheidung zu treffen, ohne dass hierfür der Weg eines selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1 und BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16 jeweils zur Schuldunfähigkeit; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88 -, BGHSt 36, 51-59, juris Rn. 15 zum Freispruch aus rechtlichen Gründen; Lohse in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 76a StGB Rn. 45; Joecks/Meißner in MüKo-StGB a.a.O. § 76a Rn. 19; vgl. auch BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23 -, juris zur Einstellung).
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