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   BGH, 21.02.1961 - 5 StR 12/61   

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https://dejure.org/1961,7253
BGH, 21.02.1961 - 5 StR 12/61 (https://dejure.org/1961,7253)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1961 - 5 StR 12/61 (https://dejure.org/1961,7253)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61 (https://dejure.org/1961,7253)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Dies gilt gleichermaßen, wenn Bemühungen zur Herbeischaffung des Beweismittels von vornherein für aussichtslos gehalten werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61, ROW 1961, 252, 253; Alsberg/Güntge, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl., Kapitel 5; Rn. 527).

    Mit der mehr als fünfmonatigen ergebnislosen internationalen Fahndung - wegen grenzüberschreitender Betäubungskriminalität im "dreistelligen Kilogrammbereich" - war das effektivste Mittel, einer sich vor den Ermittlungsbehörden verborgen haltenden Person habhaft zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61, ROW 1961, 252, 253), über einen hinreichend aussagekräftigen Zeitraum (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81, NStZ 1982, 212) ausgeschöpft (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 19. März 1975 - 3 StR 5/75, MDR 1975, 726; RG, Urteil vom 25. Januar 1932 - 2 D 28/32, JW 1932, 1224, 1225; OLG München, NStZ-RR 2007, 50, 51).

  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Von solchen Ermittlungen darf es nur dann absehen, wenn sie mangels eines zulänglichen Anhalts, etwa weil der Zeuge sich ohne nähere Mitteilung über den künftigen Aufenthalt ins Ausland begeben hat, von vornherein aussichtslos erscheinen (RGSt 52, 42; RG JW 1931, 949 Nr. 22: ein namentlich bekannter Zeuge sollte in Brasilien leben, ohne daß nähere Anhaltspunkte angegeben waren, die zu seiner Ermittlung führen konnten; vgl. auch Urteil des BGH vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61 -: ein Zeuge hatte sich polizeilich "für die SBZ" abgemeldet, ohne daß Anhaltspunkte ersichtlich waren, an welchem Ort der SBZ nach ihm geforscht werden konnte).
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