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   BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14   

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https://dejure.org/2014,8927
BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14 (https://dejure.org/2014,8927)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2014 - 5 StR 123/14 (https://dejure.org/2014,8927)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 (https://dejure.org/2014,8927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 StGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit bzw, der Einfuhr von Betäubungsmitteln (Anwendbarkeit der allgemeinen Abgrenzungskriterien; tatrichterliche Würdigung; zulässiger Rückschluss auf eigenes Tatinteresse trotz Fehlens einer konkret benannten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Einfuhr als Mittäterschaft oder Beihilfe (hier: Kokain)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Einfuhr als Mittäterschaft oder Beihilfe (hier: Kokain)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Mittäterschaftliches Handeltreiben des Rauschgiftkuriers

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Beihilfe) im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549, und Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12).

    Ausgehend hiervon ist sowohl ein eigenes Interesse des Angeklagten am Schicksal des Gesamtgeschäfts als auch die Annahme einer gleichberechtigt verabredeten, arbeitsteiligen Durchführung des Umsatzgeschäfts hinreichend belegt, so dass die Annahme von Mittäterschaft auch in Ansehung des Umstands gerechtfertigt ist, dass sich die konkreten Tathandlungen des Angeklagten lediglich auf den Transport des Rauschgifts bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 375/13 - und vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549).

  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12, NStZ 2013, 549, und Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12).

    Mittäterschaftliches Handeltreiben wird daher vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12 mwN, und Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 20/09, NStZ-RR 2009, 254).

  • BGH, 19.03.2009 - 4 StR 20/09

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel beim Kurier

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    Mittäterschaftliches Handeltreiben wird daher vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 604/12 mwN, und Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 20/09, NStZ-RR 2009, 254).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 135/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht bei

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    Ausgehend hiervon ist sowohl ein eigenes Interesse des Angeklagten am Schicksal des Gesamtgeschäfts als auch die Annahme einer gleichberechtigt verabredeten, arbeitsteiligen Durchführung des Umsatzgeschäfts hinreichend belegt, so dass die Annahme von Mittäterschaft auch in Ansehung des Umstands gerechtfertigt ist, dass sich die konkreten Tathandlungen des Angeklagten lediglich auf den Transport des Rauschgifts bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 375/13 - und vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 375/13

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    Ausgehend hiervon ist sowohl ein eigenes Interesse des Angeklagten am Schicksal des Gesamtgeschäfts als auch die Annahme einer gleichberechtigt verabredeten, arbeitsteiligen Durchführung des Umsatzgeschäfts hinreichend belegt, so dass die Annahme von Mittäterschaft auch in Ansehung des Umstands gerechtfertigt ist, dass sich die konkreten Tathandlungen des Angeklagten lediglich auf den Transport des Rauschgifts bezogen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 StR 375/13 - und vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 123/14
    (Mit-)Täter kann vielmehr auch sein, wer das Rauschgift über die Grenze transportieren lässt (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    cc) Der Senat ändert daher den Schuldspruch zu Lasten des Angeklagten ab; das Verschlechterungsgebot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 StR 365/13 mwN; vom 22. April 2014 - 5 StR 123/14, vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Das Verschlechterungsverbot aus § 358 Abs. 2 StPO stünde einer Verschärfung des Schuldspruchs dabei nicht entgegen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist ein Angeklagter aber im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 587/14, NStZ 2015, 417 mwN und vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4; vgl. auch Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 338 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft lediglich vermittelt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, StraFo 2012, 423) oder auf ähnliche Weise fördert, wird daher mittäterschaftliches Handeltreiben vor allem dann in Betracht kommen, wenn er gerade für das Handeltreiben erhebliche Tätigkeiten entfaltet, etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 mwN).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 174/16

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche

    b) Die verspätete bzw. unzureichende Mitteilung des Vorsitzenden über ausschließlich die Mitangeklagten betreffende Verständigungsgespräche kann ein in diese Erörterungen nicht einbezogener Mitangeklagter regelmäßig nicht rügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 BvR 989/14, NStZ 2014, 528, 529; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 587/14

    Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen (Gespräche mit Mitangeklagten)

    Nach dem Revisionsvorbringen hat in Bezug auf den Revisionsführer kein Verständigungsgespräch stattgefunden, sondern lediglich mit dem Verteidiger des Mitangeklagten D. Durch die unzureichende Mitteilung und Protokollierung von Verständigungsgesprächen, die allein Mitangeklagte betroffen haben, ist der Beschwerdeführer im Regelfall nicht in seinen Rechten betroffen (vgl. BVerfG, StV 2014, 649; BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14 Rn. 4; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NJW 2014, 2514, 2516).
  • BGH, 24.11.2015 - 5 StR 440/15

    Unzureichende Feststellungen zum bandenmäßigen Handeltreiben mit

    Die Urteilsgründe verhalten sich zu der erforderlichen Abgrenzung zwischen den Beteiligungsformen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 123/14), obwohl hierzu nach den Feststellungen Anlass bestanden hätte.
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