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   BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11   

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https://dejure.org/2011,10983
BGH, 04.05.2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 5 StR 124/11 (https://dejure.org/2011,10983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung kann wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen zurückverwiesen werden

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge über die Behandlung des Beweisantrags eines Mitangeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Zurückverweisung eines wegen gefährlicher Körperverletzung ergangenen Urteils wegen fehlender Beurteilung der Glaubhaftigkeit des Aussageverhaltens eines Zeugen; Rügeberechtigung eines die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten in Bezug auf einen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    cc) Losgelöst von der Frage der Rügeberechtigung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StV 2011, 458; Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12), erweist sich die Rüge schon aus anderen Gründen als unzulässig.
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

    aa) Dabei kann der Senat offen lassen, ob dem Angeklagten die Rügeberechtigung fehlte, weil er sich dem von dem Mitangeklagten B. gestellten Beweisantrag in der Hauptverhandlung nicht angeschlossen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 217/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 4 und vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11 , BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 49 ; a.A. BGH, Urteile vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98 , BGHR StPO § 244 Abs. 3 Rügerecht 3 und vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82 , NJW 1983, 2396, 2397).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 217/11

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines fremden Beweisantrags

    Der Senat hält allerdings die Auffassung des 5. Strafsenats für richtig, auch in Fällen einer übereinstimmenden Interessenlage einen die Beweiserhebung nicht selbst beantragenden Mitangeklagten oder sonst Beteiligten auf die Aufklärungsrüge nach § 244 Abs. 2 StPO zu verweisen, die je nach Fallgestaltung weitergehenden Vortrags im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bedarf, während ihm die Rüge einer Verletzung der Bestimmungen des § 244 Abs. 3 bis 6 StPO dagegen nicht eröffnet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 124/11, StraFo 2011, 280 f.; anders BGH, Urteil vom 16. Juni 1983 - 2 StR 837/82, BGHSt 32, 10, 12; Urteil vom 24. Juli 1998 - 3 StR 78/98, StraFo 1998, 375, 376, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 138 ff.; MeyerGoßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 244 Rn. 84, § 337 Rn. 18).
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