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   BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20   

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https://dejure.org/2020,39570
BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20 (https://dejure.org/2020,39570)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 5 StR 124/20 (https://dejure.org/2020,39570)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 (https://dejure.org/2020,39570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; Erschwerung von Verteidigungsmöglichkeiten; Ausnutzungsbewusstsein; Spontaneität des Tatentschlusses; niedrige Beweggründe; Tötung der ehemaligen Partnerin aus Eifersucht; Besitzdenken; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Heimtückischen gerade in den vom Täter ergriffenen Vorkehrungen bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat zur Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung (hier: der Freundin)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Tötungsdelikt: Feststellung von Heimtücke bei von langer Hand geplanter und vorbereiteter Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 211
    Vorliegen des Heimtückischen gerade in den vom Täter ergriffenen Vorkehrungen bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat zur Schaffung einer günstigen Gelegenheit zur Tötung (hier: der Freundin)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen - aus Eifersucht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtückemord - und das Ausnutzungsbewußtsein bei spontanem Tatentschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und die von langer Hand geplante Tat

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niedrige Beweggründe bei übersteigertem Besitzdenken?

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Niedrige Beweggründe bei übersteigertem Besitzdenken?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 226
  • StV 2022, 94 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19).

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40, 41).

    Dieser Umstand anderweitiger von ihr nebenher geführter intimer Beziehungen hat bei der Bewertung seiner Beweggründe jedoch - ungeachtet der Frage, welche Bedeutung diesem Aspekt nach dem Menschenbild des Grundgesetzes überhaupt zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40, 41) - hier schon deshalb keine Rolle spielen können, weil er dem Angeklagten gerade nicht bekannt war.

  • BGH, 16.02.2016 - 5 StR 465/15

    Heimtückemord: Wehrlosigkeit des Opfers trotz Abwehrmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    a) Das Landgericht hat zwar nicht feststellen können, dass die Getötete im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405, 406 mwN; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170) noch arglos war.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    a) Das Landgericht hat zwar nicht feststellen können, dass die Getötete im grundsätzlich maßgebenden Zeitpunkt des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384; vom 9. Januar 1991 - 3 StR 205/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13; vom 16. Februar 2016 - 5 StR 465/15, NStZ 2016, 405, 406 mwN; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 170) noch arglos war.
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19).
  • BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229; vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN).
  • BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18

    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische nach ständiger Rechtsprechung jedoch gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42; MüKoStGB/Schneider, aaO Rn. 172 mwN).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40, 41).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Die Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist - was das Landgericht im Ansatz nicht verkannt hat - aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).
  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Allerdings kann die Spontaneität eines Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte einer Tat und einem psychischen Ausnahmezustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
    Derartige Beweggründe sind nach einhelliger Auffassung als niedrig einzustufen, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00, StV 2001, 228, 229; vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN).
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08

    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und

  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227 mwN).

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 aaO; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465 jeweils mwN).

  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).

    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter, von Evidenzfällen abgesehen, gesondert mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und sie willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; abl.

  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24
    Ob die Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (s. BGH, Urteile vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14, NStZ-RR 2015, 308, 309; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 Rn. 15; vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, juris Rn. 102).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

    Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen ohne jede Bedeutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, aaO; vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42; vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 36; Urteile vom 1. Juni 1988 - 2 StR 168/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 6; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 386 f.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77).
  • BGH, 24.05.2023 - 2 StR 320/22

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Hinderung des Opfers sich zu verteidigen oder zu

    Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in dieser Sachverhaltskonstellation ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227 mwN).

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 aaO; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465 jeweils mwN).

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen;

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22

    Heimtückemord (Voraussetzungen: Ausnutzen der Arglosigkeit beruhenden

    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen dabei nur dann als niedrige Beweggründe betrachtet, wenn sie nicht mehr menschlich verständlich, sondern ihrerseits Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (vgl. BGH, NStZ 2021, 226 ff.).

    Wird sein Handlungsentschluss demgegenüber maßgeblich durch tiefe Enttäuschung sowie eine Niedergeschlagenheit und Verzweiflung über seine eigene Situation und die Entwicklung der Dinge mitbestimmt, (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 14 ff.; NStZ 2018, 527 f.; NStZ 2021, 226 ff.), sind seine Beweggründe nicht mehr ohne Weiteres als völlig unbegreiflich anzusehen.

  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

  • LG München I, 26.11.2021 - 1 Ks 123 Js 190303/20

    Zum Heimtückemord und Mord aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

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