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   BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04   

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https://dejure.org/2004,6072
BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes; Auswirkungen fehlender Erörterung des Tatrichters zur Willenskraft und Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten im Rahmen des Vorsatzes; Wertungen zum Rücktritt bei Vorliegen eines beendeten ...

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1
    Sexuelle Nötigung durch Ausziehen des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Ein Rücktritt von dem hier ersichtlich vorliegenden beendeten Versuch (vgl. BGHSt 39, 221, 227) scheidet aus.

    Ein Rücktritt davon scheidet nach dem eindeutigen Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen wegen Fehlschlags aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228).

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).

    Das kraftvolle Würgen hatte unter diesen Umständen seine Eignung als bloße Verletzungshandlung bereits vollständig verloren (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57).

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 241/02

    Urteil gegen Sonderschulrektor bestätigt

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    e) Der Senat kann dahingestellt lassen, ob hinsichtlich des tateinheitlich begangenen Sexualdelikts ein Rücktritt bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil schon das Ausziehen nach zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs eingesetzter Gewalt eine vollendete sexuelle Nötigung darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 2002 - 1 StR 241/02; BGH NStZ 1993, 78).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    b) Nach den Darlegungen des Landgerichts verbleiben auch keine Zweifel hinsichtlich der für eine Vorsatzbildung erforderlichen Erkenntnisfähigkeit und Willenskräfte des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 54).
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    e) Der Senat kann dahingestellt lassen, ob hinsichtlich des tateinheitlich begangenen Sexualdelikts ein Rücktritt bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil schon das Ausziehen nach zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs eingesetzter Gewalt eine vollendete sexuelle Nötigung darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 2002 - 1 StR 241/02; BGH NStZ 1993, 78).
  • BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14

    Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des

    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
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