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   BGH, 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10   

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https://dejure.org/2011,19272
BGH, 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 62 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus ist wegen einer Kombination eines reaktiv bedingten Angst- bzw. Panikzustands und psychischer Grundstörung einer schizophrenen Erkrankung rechtmäßig; Anforderungen an die sog. Anlasstat zwecks Unterbrinung eines ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus ist wegen einer Kombination eines reaktiv bedingten Angst- bzw. Panikzustands und psychischer Grundstörung einer schizophrenen Erkrankung rechtmäßig; Anforderungen an die sog. Anlasstat zwecks Unterbrinung eines ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht hat im Rahmen seiner Erwägungen zwar auf der einen Seite zutreffend beachtet, dass im Rahmen der Gesamtabwägung zur Gefährlichkeit des Angeklagten einer in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichenden Tat nur eingeschränktes Gewicht beizumessen sein kann, wenn Auslöser für diese Tat eine vom Angeklagten als äußerst bedrohlich empfundene Ausnahmesituation war (BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - 5 StR 134/11, RuP 2011, 245).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    b) Der neue Tatrichter wird ferner Gelegenheit haben, bei der Gefährlichkeitsprognose für die mögliche Maßregelanordnung nach § 63 StGB genauer als bisher in den Blick zu nehmen, ob dem Flaschenwurf im Fall II.2 der Urteilsgründe, der zunächst eine erhebliche Straftat begründet, möglicherweise aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift dargestellten Erwägungen für die Prognoseentscheidung eingeschränktes Gewicht beizumessen sein könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 ? 1 StR 399/16, juris Rn. 23; Urteil vom 8. Juni 2011 ? 5 StR 134/11, juris Rn. 8 f.).
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