Rechtsprechung
BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB; § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; § 111i Abs. 2 StPO
Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besonderes Abhängigkeitsverhältnis der Angeklagten zu ihrem zentral an den abgeurteilten Taten beteiligten Ehemann als besonderer Umstand); gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei Ansprüchen des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 StGB, § 354 Abs 1 StPO
Strafaussetzung zur Bewährung im Revisionsverfahren: Berücksichtung besonderer Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vornahme einer gerichtlichen Gesamtwürdigung zur Prüfung des Vorliegens besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB
- rewis.io
Strafaussetzung zur Bewährung im Revisionsverfahren: Berücksichtung besonderer Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
Anforderungen an die Vornahme einer gerichtlichen Gesamtwürdigung zur Prüfung des Vorliegens besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.11.2011 - 2 KLs 8/11
- BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 357
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 114/10
Strafvereitelung; Maßnahmevereitelung (Maßnahme; strafprozessuale …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Eine doppelte Befriedigung des Verletzten widerspräche dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB, § 111i StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10, NStZ-RR 2011, 42). - BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09
Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Die Feststellung von Umständen, die bei zutreffender Würdigung der vorgenannten Aspekte gleichwohl eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen könnten, ist im Rahmen einer erneuten Hauptverhandlung nicht zu erwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, in BGHSt 56, 174 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 5 StR 135/12
Insoweit kann nichts anderes gelten als für die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt mehrerer Täter, für welche im Rahmen einer Anordnung nach §§ 73, 73a StGB anerkanntermaßen eine Haftung als Gesamtschuldner auszusprechen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 mwN).
- BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13
Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als …
Das Landgericht ist auch zutreffend von einer gesamtschuldnerischen Haftung der Angeklagten V. und R. ausgegangen, da eine doppelte Befriedigung der Verletzten dem Regelungszweck der §§ 73 ff. StGB, § 111i StPO zuwiderliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 5 StR 135/12).