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   BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05   

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https://dejure.org/2005,8190
BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05 (https://dejure.org/2005,8190)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - 5 StR 140/05 (https://dejure.org/2005,8190)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05 (https://dejure.org/2005,8190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Individualisierbarkeit von gestohlenen Gegenständen als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anklage; Spielsucht des Angeklagten als Grund für eine nicht auszuschließende verminderte Schuldfähigkeit; Annahme einer erheblich verminderten ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 244 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 64
    Spielsucht und verminderte Schuldfähigkeit; keine Unterbringung nach § 64 StGB bei Spielsucht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Pathologisches Spielen oder Spielsucht stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (BGH NJW 2005, 230, 231 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Diese durften aber nicht ohne weiteres ungeprüft hingenommen werden (vgl. BGH NJW 2005, 230, 232).

    Die vom Landgericht vorgenommene analoge Anwendung des § 64 StGB auf den Fall der Spielsucht kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2005, 230, 231 m.w.N., mit Anmerkung Schramm JZ 2005, 418, 419 f., und Bottke NStZ 2005, 327).

    Dies gilt nicht nur, wenn die Analogie (wie im Fall BGH NJW 2005, 230) zur Vermeidung schwerer wiegender Maßregeln im Ergebnis dem Angeklagten zugute kommen soll, sondern erst recht, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - zu Lasten des Angeklagten auswirken würde (vgl. Schramm aaO S. 420 und Bottke aaO).

  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 199/03

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Die - nicht gänzlich unplausible - Annahme schwerster Persönlichkeitsveränderungen des Angeklagten findet angesichts der hohen Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Spielsucht im Urteil keine ausreichende Grundlage (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35).

    Das kann dafür sprechen, daß der Angeklagte bereits zur Begehung erheblicher Straftaten neigte, bevor er erneut an Automaten zu spielen begann, und daß bei ihm unabhängig von seiner Spielleidenschaft eine Verfestigung strafrechtlich relevanten Verhaltens eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2004, 31, 32).

    Die auch bei Vorliegen einer Spielsucht mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt die positive Feststellung einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH NStZ 2004, 31 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH aaO S. 231 f.; BGH NStZ 2005, 281, 282).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Die im Anklagesatz dargestellten Taten beschreiben nach Zeit und Ort bestimmte Einbrüche mit wenigstens der Gattung nach bezeichneten gestohlenen Gegenständen und sind dadurch genügend individualisiert (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 7).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Diese Umstände rechtfertigen den vom Landgericht gezogenen Schluß auf eine jeweilige Mittäterschaft des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Die - nicht gänzlich unplausible - Annahme schwerster Persönlichkeitsveränderungen des Angeklagten findet angesichts der hohen Voraussetzungen für das Vorliegen einer die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Spielsucht im Urteil keine ausreichende Grundlage (vgl. BGH NStZ 2004, 31; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 35).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Aus der nur insoweit ausgeführten Sachrüge ergibt sich in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt, daß der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft nur diese Beschwerdepunkte erfaßt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 171/94

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichende

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Die im Anklagesatz dargestellten Taten beschreiben nach Zeit und Ort bestimmte Einbrüche mit wenigstens der Gattung nach bezeichneten gestohlenen Gegenständen und sind dadurch genügend individualisiert (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3 und 7).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Die vom Landgericht vorgenommene analoge Anwendung des § 64 StGB auf den Fall der Spielsucht kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2005, 230, 231 m.w.N., mit Anmerkung Schramm JZ 2005, 418, 419 f., und Bottke NStZ 2005, 327).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05
    Diese Umstände rechtfertigen den vom Landgericht gezogenen Schluß auf eine jeweilige Mittäterschaft des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGH StV 2002, 235).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Aus der nur insoweit ausgeführten Sachrüge ergibt sich in Übereinstimmung mit der Bundesanwaltschaft, dass der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft ausschließlich diese Beschwerdepunkte erfasst und die in der Revisionsbegründung an keiner Stelle erwähnten Teilfreisprüche nicht angegriffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 344/08

    Beihilfe und Mittäterschaft bei Steuerhinterziehung (Beendigung bei der

    Aus der lediglich zum Strafausspruch ausgeführten Sachrüge ergibt sich jedoch, dass der Schuldspruch grundsätzlich nicht angegriffen wird (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3 und 5; BGH wistra 2007, 112, 113; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 5 StR 140/05; vgl. auch Nr. 156 Abs. 2 RiStBV).
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des

    Danach sind bereits für die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Spielsucht hohe Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2005 - 5 StR 140/05 - m.w.Nachw. [bei juris]).
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