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   BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03   

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https://dejure.org/2003,877
BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 153 Abs. 2 StPO; § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO; § 373a StPO; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB
    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; Rechtsstaatsprinzip (Vertrauensschutz; ne bis in idem); Einstellung wegen Geringfügigkeit; Täuschung und Schädigungsvorsatz (Wissenselement und Wollenselement; kein zwingender Schluss aus einem ...

  • lexetius.com

    StPO § 153 Abs. 2; StGB § 263

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Einstellungen des Verfahrens wegen Bagatellsachen - Grenzen des Strafklageverbrauchs bei Bagatellsachen - "Neue Tatsachen" bei rechtskräftigen Ablehnungsbeschlüssen - Wiederaufnahme bzw. Wiedereröffnung des Verfahrens bei Einstellungen des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153 Abs. 2
    Begrenzter Strafklageverbrauch durch Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach Einstellung gemäß §153 StPO

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 331
  • NJW 2004, 375
  • NStZ 2004, 218
  • NStZ 2004, 633 (Ls.)
  • JR 2005, 31
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07

    Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten

    Andererseits setzt die Feststellung gerade des voluntativen Elements des Eventualvorsatzes in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit im Einzelfall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 50/08 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 -, juris Rn. 46, 49 m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2008 - 5 StR 615/07 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Zu dem kognitiven Element, nämlich dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften eine nicht gegebene Rückzahlbarkeit der Mietkaution zumindest für möglich gehalten hatte (vgl. BGHSt 48, 331, 348), muss zusätzlich noch das voluntative Element hinzutreten.

    Dies bedeutet, dass der Angeklagte G. S. die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).

    Ließe sich feststellen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Gesellschaften so angespannt waren, dass die eingezahlten Kautionen schon aus diesem Grund erheblich gefährdet waren, käme auch eine Verurteilung wegen Betrugs nach § 263 StGB in Betracht, wenn dem Angeklagten G. S. hinsichtlich einer sich aus der schlechten Vermögenssituation der Gesellschaften möglicherweise ergebenden schadensgleichen Vermögensgefährdung insoweit Vorsatz nachgewiesen werden könnte (vgl. BGHSt 48, 331, 346 f.).

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