Rechtsprechung
BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 5 S. 1 StPO; § 17 Abs. 2 UWG
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung; erforderlicher Umfang der Würdigung von Einlassungen des Angeklagten); Schätzkosten und Kostenrahmen bei Ausschreibungen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 UWG, § 299 StGB, § 331 StGB, § 333 StGB, § 353b Abs 1 StGB
Geheimnisverrat: Kalkulationsgrundlagen und Schätzkosten des Auftraggebers als Geschäfts- und Dienstgeheimnis bei der öffentlichen Ausschreibung; Strafbarkeit der Weitergabe der internen Kalkulationsgrundlagen aus dem Lenkungsausschuss an einen Bieter - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten bei einer freisprechenden Entscheidung; Anforderungen an ein freisprechendes Urteils aus tatsächlichen Gründen; Freispruch vom Vorwurf der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Geheimnisverrat: Kalkulationsgrundlagen und Schätzkosten des Auftraggebers als Geschäfts- und Dienstgeheimnis bei der öffentlichen Ausschreibung; Strafbarkeit der Weitergabe der internen Kalkulationsgrundlagen aus dem Lenkungsausschuss an einen Bieter
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freispruch vom Vorwurf der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen wegen lückenhafter Beweiswürdigung rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UWG § 17
Interne Kostenrahmen und Schätzpreise eines Ausschreibungsverfahrens als Geschäftsgeheimnis der ausschreibenden Stelle
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.08.2012 - 519 KLs 6/11
- BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 325
Wird zitiert von ... (17)
- BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15
Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …
Danach liegt ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vor, wenn Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - NStZ 2014, 325 Rn. 20).So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - (NStZ 2014, 325 Rn. 20 ff.) die Schätzkosten und den Kostenrahmen einer öffentlichen Auftraggeberin, die ein Vergabeverfahren durchführt, als Geschäftsgeheimnisse qualifiziert.
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12
Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) . - BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
Schließlich ist es erforderlich, den Inhalt der Einlassung des Angeklagten so darzulegen, dass eine ausreichende revisionsrechtliche Überprüfung dahin ermöglicht wird, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (…BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, juris Rn. 16; vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, NStZ 2014, 325, 326).
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
(aa) Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss die Begründung des Urteils so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatgericht bei der Beweiswürdigung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 15).Die zusammenhängende Darstellung derartiger Angaben ist jedoch kein Selbstzweck; vielmehr reicht es aus, wenn das Urteil den Inhalt der Einlassung bzw. der Aussage so darlegt, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin möglich ist, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 17;… vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230 Rn. 16; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 12 B 3.13
Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung; …
(1) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (st. Rspr. der Bundesgerichte: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 - BVerfGE 115, 205, 229; BVerwG…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - BVerwG 6 B 43.13 - NVwZ 2014, 790, hier zit. n. juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.;… vgl. ferner Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 17 Rn. 4 ff.).Wie in anderem Zusammenhang (oben zu A I 6) bereits ausgeführt, erlaubt das nach Auffassung des Senats jedoch nicht, dem Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner Kalkulationen abzusprechen; auch die Gefahr, dass der offene Wettbewerb im Vergabeverfahren eingeschränkt und durch etwaige Preisabsprachen der Wettbewerber unterlaufen wird, kann zu einem wirtschaftlichen Schaden führen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2013, a. a. O. Rn. 22; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 - VergabeR 2008, 281, juris Rn. 33 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15
Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten …
Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses iSd § 17 Abs. 2 UWG fallen nur solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH NStZ 2014, 325 mwN). - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) . - LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17
Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - Weiterleitung betrieblicher Dateien
53 (a) Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) fallen solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH 04.09.2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21 mwN). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13
Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung; …
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (st. Rspr. der Bundesgerichte: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 - BVerfGE 130, 205, 229; BVerwG…, Beschluss vom 21. Januar 2014 - BVerwG 6 B 43.13 - NVwZ 2014, 790, hier zit. n. juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.;… vgl. ferner Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 17 Rn. 4 ff.). - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) . - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18
Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung - …
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12
Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung
- OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13
Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle …