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   BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08   

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https://dejure.org/2008,3551
BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,3551)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2008 - 5 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,3551)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 5 StR 156/08 (https://dejure.org/2008,3551)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 153 AO; § 27 StGB; § 26 StGB; § 6 Abs. 3 GrEStG; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG; § 1 Abs. 2a GrEStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO; § 42 AO; § 41 AO
    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft; Freistellung von der Grunderwerbsteuer; Kognitionspflicht: Teilnahme an der Steuerhinterziehung, Beihilfe, Anstiftung); Missbrauch von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung i.F.d. Unterlassens der erforderlichen Anzeige von Verträgen gegenüber den Finanzbehörden i.R.d. Einbringung von etwa 4.000 zu sanierenden Plattenbauwohnungen in einen geschlossenen Immobilienfonds; Voraussetzungen für eine ...

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § ... 1 Abs. 2a; ; GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 1; ; GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 2 a.F.; ; GrEStG § 1 Abs. 2a Satz 3; ; GrEStG § 5 Abs. 2 a.F.; ; GrEStG § 6 Abs. 1; ; GrEStG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; GrEStG § 6 Abs. 3; ; GrEStG § 18; ; GrEStG § 19; ; GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a; ; GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 35; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; AO § 41 Abs. 2; ; AO § 41 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 42; ; AO § 42 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 153; ; AO § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 117; ; UStG § 18 Abs. 4a; ; UStG § 18 Abs. 4b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Pflichten eines Verfügungsberechtigten; steuerliche Pflichten eines Notars; steuerliche Behandlung einer Verpfändung; Pflichten aus § 42 AO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 42 AO
    Keine eigenständigen strafbewehrten Anzeigepflichten aus § 42 AO

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 26.02.2007 - II R 50/06

    GrESt: Anzeigepflicht für Änderung des Gesellschafterbestandes

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Der Bundesfinanzhof gebiete in seinem Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 50/06, BFH/NV 2007, 1535 eine formale, streng am Wortlaut orientierte Auslegung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG 1997, der mit seinem Klammerzusatz auf die Vorschrift des § 1 Abs. 2a GrEStG verweise.

    aa) Der Bundesfinanzhof hat am 26. Februar 2007 (II R 50/06, BFH/NV 2007, 1535) entschieden, dass sich § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG a.F. allein auf die von § 1 Abs. 2a GrEStG erfassten Fälle bezieht.

  • BFH, 13.04.1988 - II R 134/86

    Anteilsvereinigung - Vorgefaßter Plan - Personengesellschaft - Einbringung eines

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sei die steuerliche Vergünstigung des § 6 Abs. 3 GrEStG zu versagen, wenn und soweit entsprechend einem vorgefassten Plan im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung von einer Gesamthand auf eine andere die Gesamthänder ihre gesamthänderische Beteiligung völlig oder weitgehend aufgeben oder sich ihre Beteiligung durch die Neuaufnahme weiterer Gesellschafter verringert (UA S. 99 mit Hinweis auf BFH BStBl II 1988, 735; 1996, 458 ff. und 534 ff. sowie 1997, 87; diese Entscheidungen stellen allerdings allein auf den Plan ab, nicht auf dessen Vollzug).

    Im Ausgangspunkt begegnet die Annahme des Landgerichts keinen rechtlichen Bedenken, die Voraussetzungen für die sich aus § 6 Abs. 3 GrEStG ergebende steuerliche Vergünstigung hätten bei der Übertragung von Grundstücken auf die 2. Kommanditgesellschaften nicht vorgelegen (vgl. BFH BStBl II 1988, 735; 1996, 458 und 533; 1997, 87).

  • BFH, 30.10.1996 - II R 72/94

    Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Der zeitliche Zusammenhang sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie der steuerrechtlichen Literatur anzunehmen, wenn ein Ausscheiden eines Gesellschafters oder - wie hier - eine Anteilsverringerung innerhalb eines Zeitraums von sieben bis 15 Monaten nach Einbringung der Grundstücke in die Gesamthand vollzogen werde (UA S. 99 mit Hinweis auf BFH BStBl II 1997, 87; Boruttau/Viskorf, Grunderwerbsteuergesetz 15. Aufl. § 5 Rdn. 61, § 6 Rdn. 27/4).

    Damit verfügten die Gründungsgesellschafter der 2. Kommanditgesellschaften bereits im Zeitpunkt der Grundstücksübertragung über keine vollwertige Mitberechtigung an den übertragenen Grundstücken, weil sich die mit dem Grundeigentum verbundenen wirtschaftlichen Risiken und Chancen bis zum geplanten alsbaldigen Beitritt eines Immobilienfonds unter regelmäßigen Umständen nicht verwirklichen konnten (vgl. BFH BStBl II 1997, 87, 88).

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Für den Steuerpflichtigen abgegeben im Sinne von § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind auch die Angaben über den Steuerpflichtigen betreffende steuerlich erhebliche Tatsachen im Rahmen der Anzeige eines Notars, die der Notar aufgrund ihn selbst treffender gesetzlicher Pflichten, z. B. aus § 18 GrEStG, dem Finanzamt mitteilt (vgl. auch BGH wistra 2008, 22, 25 sowie BFH/NV 2002, 917, 918).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Gleichwohl kann der Freispruch keinen Bestand haben, weil das Landgericht seine Kognitionspflicht nicht vollständig erfüllt hat und seine Beweiswürdigung Lücken aufweist (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928, insoweit nicht in BGHSt 50, 299 abgedruckt).
  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Für den Steuerpflichtigen abgegeben im Sinne von § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO sind auch die Angaben über den Steuerpflichtigen betreffende steuerlich erhebliche Tatsachen im Rahmen der Anzeige eines Notars, die der Notar aufgrund ihn selbst treffender gesetzlicher Pflichten, z. B. aus § 18 GrEStG, dem Finanzamt mitteilt (vgl. auch BGH wistra 2008, 22, 25 sowie BFH/NV 2002, 917, 918).
  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Denn die weiteren Gesellschafterrechte - wie insbesondere das Stimmrecht (vgl. dazu BFH BStBl II 2007, 937, 939 (= BFHE 218, 299); 2007, 296, 298 (= BFHE 214, 326); 2005, 46, 47 (= BFHE 205, 426); BFH DStRE 2002, 687, 689) - sind offensichtlich bei den Gesellschaftern N. und W. verblieben.
  • BFH, 09.11.1988 - II R 188/84

    Grunderwerbsteuer - KG - Verkauf eines Grundstücks - Beteiligung mit geringer

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Aus den in BFHE 163, 246 und BFHE 155, 171 abgedruckten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ergibt sich nichts anderes; sie betreffen zudem den Befreiungstatbestand des § 5 Abs. 2 GrEStG a.F.
  • BFH, 30.04.2003 - II R 79/00

    Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Er folgt dem Bundesfinanzhof auch in der Auffassung, dass es für das Entstehen der Grunderwerbsteuer allein auf die formale Betrachtung des § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG a.F. ankommt, die mangels eines hinreichend bestimmten Abgrenzungsmaßstabes nicht durch eine weitergehende wirtschaftliche Betrachtung im Sinne des § 1 Abs. 2a Sätze 1 und 2 GrEStG a.F. ergänzt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 30. April 2003 - II R 79/00, BFHE 202, 387).
  • BGH, 02.12.1997 - 5 StR 404/97

    Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung und Betrug bei Zurverfügungstellung von

    Auszug aus BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08
    Die vorliegende Situation ist derjenigen vor Einführung der § 18 Abs. 4a und 4b UStG ähnlich: Mangels normierter Erklärungspflicht konnten sich die Aussteller von Scheinrechnungen, die keine Unternehmer waren, nicht wegen Unterlassens der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen strafbar machen (vgl. dazu BGH wistra 1998, 152, 153).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05

    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

  • BFH, 16.01.1991 - II R 38/87

    Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG beim

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

  • BFH, 01.08.1984 - I R 227/80
  • OLG Bremen, 26.04.1985 - Ws 111/84
  • FG München, 26.07.2019 - 6 K 3189/17

    Verpflichtung der Erben zur Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers

    Steuerhinterziehung kann also auch durch pflichtwidriges Unterlassen begangen werden, etwa bei einer unterlassenen Berichtigung (vgl. etwa Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 11. Juli 2008 5 StR 156/08, NStZ 2009, 273).
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