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   BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91   

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BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91 (https://dejure.org/1991,1810)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1991 - 5 StR 156/91 (https://dejure.org/1991,1810)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 (https://dejure.org/1991,1810)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.09.1990 - 3 StR 291/90

    Einbeziehung von Taten aus einem anderen Verfahren in die Gesamtfreiheitsstrafe,

    Auszug aus BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Die Möglichkeit, auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGH Beschluß vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90 -).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Die Möglichkeit, auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGH Beschluß vom 5. September 1990 - 3 StR 291/90 -).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Die Möglichkeit, auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Die anderen Strafsenate sind dieser Rechtsprechung - mit Rücksicht vor allem auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 StGB - zwar nicht gefolgt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3, 5, 7, 9).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24

    Erfolgreiche Revision wegen des Nichtberuhens der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft

    Wären nunmehr etwa infolge der in dem angefochtenen Urteil festgestellten Vorverurteilungen mehrere Gesamtfreiheitsstrafen zu bilden, dürfte daher deren Summe - unter Beibehaltung einer Strafaussetzung zur Bewährung - die Höhe der im ersten Rechtsgang verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren nicht übersteigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 530/17 Rn. 6; Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 Rn. 3).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17

    Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des

    Sollte die Geldstrafe aus der Vorverurteilung nicht erledigt sein, wäre nicht auszuschließen, dass die mit der Vorstrafe gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe betreffend die zeitlich ersten der abgeurteilten Taten in einer Höhe ausgesprochen worden wäre, die eine Strafaussetzung zur Bewährung noch erlaubt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 295/13, juris Rn. 5; ferner Sander, NStZ 2016, 656, 662 f. mwN).

    Die Aufrechterhaltung der Einzelstrafen liefe damit dem Verschlechterungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zuwider, wonach dem Angeklagten ein durch fehlerhafte Gesamtstrafenbildung erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).

    Bei der neuerlichen Gesamtstrafenbildung wird die Strafkammer zu beachten haben, dass hinsichtlich der Vorverurteilung der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (1. Juni 2017) maßgebend ist (s. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16) und eine Zäsurwirkung des Strafbefehls durch eine mögliche Entscheidung nach § 53 Abs. 2 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht entfiele (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 55 Rn. 9a).

  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Denn die in der betroffenen Entscheidung abgeurteilten Taten wurden sämtlich vor einer und überwiegend vor zwei weiteren vorangegangenen Verurteilungen zu Geldstrafen begangen (UA S. 5 bis 11) und waren somit bereits mit den dort verhängten Strafen gesamtstrafenfähig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 - und 15. September 2010 - 5 StR 325/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9 und 19).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, würde das Urteil des Amtsgerichts eine Zäsur bilden und die Verhängung von zwei Gesamtstrafen erfordern (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1, 4 und 9).
  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

    Indessen wäre für den gegenteiligen - bei noch nicht vollständig abgeschlossener Vollstreckung - Fall die Zäsurwirkung der auf die Geldstrafe lautenden Vorverurteilung nicht entfallen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 -, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 - BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 29. November 2017 - 3 StR 507/17 -, juris).
  • BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07

    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf

    Die Möglichkeit, nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert auf eine Geldstrafe zu erkennen, wovon das Landgericht Gebrauch gemacht hat, führt nicht dazu, dass die Zäsurwirkung der auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung entfällt (vgl. BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

    b) Einer Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Cottbus vom 18. Juni 1997 könnte eine - an das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 1. September 1995 anknüpfende - Zäsurwirkung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts Guben vom 18. Oktober 1996 über 170 Tagessätze entgegenstehen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9), falls diese Geldstrafe nicht durch Zahlung oder Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe erledigt ist im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGHR aa0 und Zäsurwirkung 7).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

    Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit

    Die Möglichkeit, gemäß § 55 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB auf Geldstrafe gesondert zu erkennen, ist kein Grund, die Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung zu verneinen (BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 27.06.2007 - 2 StR 4/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Tat im prozessualen Sinne); unerlaubte

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 423/10

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; Anrechnung der

  • BGH, 07.12.2000 - 4 StR 449/00

    Zäsurwirkung trotz Möglichkeit der gesonderten Erkennung auf eine Geldstrafe

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96

    Ausländerdelinquenz - Fremder Kulturkreis - Srafmilderung

  • BGH, 12.07.2005 - 5 StR 227/05

    Gesamtstrafenbildung (Entfallen der Zäsurwirkung bei der Geldstrafe)

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 90/03

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur; Verschlechterungsverbot)

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 157/01

    Verfahrenseinstellung (Teileinstellung); Mangelhafte Gesamtstrafenbildung;

  • BGH, 15.04.2005 - 2 StR 92/05

    Tenorberichtigung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

  • BGH, 22.07.2004 - 4 StR 256/04

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; frühere Verurteilung)

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 513/03

    Zäsurwirkung einer isolierten Geldstrafe

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 42/03

    Fehlende Einzelstrafe; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe;

  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur durch noch nicht vollstreckte Geldstrafe

  • BGH, 21.07.1993 - 1 StR 324/93
  • BGH, 21.07.1993 - 3 StR 324/93

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei unerlaubtem Handeltreiben mit

  • OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung eines Härteausgleichs bei

  • BGH, 27.11.1997 - 4 StR 560/97

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Vorliegen von mehreren Einzelstrafen -

  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 777/91

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung aus in einem Strafbefehl

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 649/93

    Aufhebung eines Ausspruchs über eine Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93

    Behandlung widersprüchlicher Ausführungen zu Ausmaß und Entwicklung einer

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 380/92

    Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe -

  • BGH, 15.09.1993 - 2 StR 402/93

    Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe wegen der Zäsurwirkung eines Strafbefehls

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