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BGH, 06.02.1996 - 5 StR 16/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbringung in eine Entziehungsanstalt
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StGB § 64
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht); …
Der gegenteiligen Ansicht des 5. Strafsenats, dass die Vorschrift gerade für Fälle längerer Therapienotwendigkeit geschaffen worden sei (Beschl. vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96), könnte sich der Senat nicht anschließen. - BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14
Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der …
Der Senat hält jedoch an seiner gegenteiligen Auffassung (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96) fest; danach steht eine Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren einer konkreten Erfolgsaussicht jedenfalls nicht grundsätzlich entgegen. - BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist, …
Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (…bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, …und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.
- BGH, 04.05.2017 - 2 StR 570/16
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Entzugsbehandlung; …
Dabei hat sich die Strafkammer an der bisherigen Rechtsprechung einiger Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung orientiert, wonach die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB dann nicht vorliegen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213 mwN; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15, NStZ 2016, 683, 685; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8;… vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 19a; dagegen BGH, Urteil vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96; zuletzt offengelassen BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315, 316; vgl. zum Ganzen Schneider, NStZ 2014, 617). - LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht …
1.) Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB entfällt nicht bereits wegen einer voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als zwei Jahren (so im Ergebnis auch BGH, Beschl. vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96; a.A. BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09).cc) Der in einer Entscheidung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, StraFo 2010, 299; a.A. BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96) vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer nicht.
- BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach …
Der Senat weist jedoch darauf hin, dass bei einer voraussichtlichen Therapiedauer von drei Jahren, wie sie das Landgericht hier festgestellt hat, die für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB notwendige Aussicht eines Behandlungserfolgs zu verneinen ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 - obiter dictum - s. aber auch BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96). - LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11
Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer …
Der von gewichtigen Stimmen vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut (vgl. § 67d Abs. 1 S. 3 StGB) und den Normzweck (Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern) nicht (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500 mit Anmerkung; andererseits BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96 und LG Kleve StV 2010, 687 = R & P 2010, 34). - LG Kleve, 26.01.2012 - 120 KLs 41/11
Grundsätze zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration ohne Blutprobe anhand von …
Ob auch der Umstand, dass eine Therapie beim Angeklagten - wenn er denn zu motivieren wäre - angesichts des langen Missbrauchszeitraums, der zusätzlich vorliegenden Persönlichkeitsakzentuierungen und der auseinandergebrochenen familiären Situation - zumindest drei Jahre dauern müsste, einer Unterbringungsanordnung entgegensteht (vgl. einerseits BGH JR 2010, 500 mit Anmerkung Trenckmann; andererseits BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96 und LG L2 StV 2010, 687), kann hier dahingestellt bleiben.