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BGH, 13.07.2006 - 5 StR 161/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 358 Abs. 1 StPO
Rechtsfehlerhafte Annahme von Rechtskraft (Bindungswirkung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Urteils auf die Revisison
- Judicialis
StPO § 267 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 4
Sachrüge bei versehentlich abgekürzt abgefasstem Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19
Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten …
Deshalb darf der Tatrichter grundsätzlich nicht an ein Unterlassen, sondern muss an das aktive Tun - also insbesondere den jeweiligen Vertragsschluss - anknüpfen, wenn in der Erklärung bereits die Täuschungshandlung zu sehen ist (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 161/06, BGHSt 51, 165 Rn. 27).