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   BGH, 24.03.1993 - 5 StR 164/93, alt: 5 StR 559/91   

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https://dejure.org/1993,4552
BGH, 24.03.1993 - 5 StR 164/93, alt: 5 StR 559/91 (https://dejure.org/1993,4552)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - 5 StR 164/93, alt: 5 StR 559/91 (https://dejure.org/1993,4552)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - 5 StR 164/93, alt: 5 StR 559/91 (https://dejure.org/1993,4552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschlussverkündung - Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - Letztes Wort - Unmittelbarer Bezug - Verstoß - Rechtmittel - Inhaltliche Wertung - Strafzumessung - Beruhen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97

    Notwendigkeit einer zweiten Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in

    Dem Angeklagten hätte deshalb erneut Gelegenheit zum letzten Wort gegeben werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. März 1993 - 5 StR 164/93 = StV 1993, 344; BGH StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 6).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2013 - 1 RVs 51/13

    Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung

    Die Verkündung einer solchen Entscheidung, die in unmittelbarem Bezug zu der zu treffenden Sachentscheidung steht, weil sich in ihr die Bewertung urteilsrelevanter Fragen durch das Gericht wiederspiegelt, stellt einen Wiedereintritt in die Verhandlung dar, der der vorausgegangenen Schlusserklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes nimmt und dessen erneute Gewährung erforderlich macht (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 372; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 65, 71; BGH Beschluss vom 24. März 1993 [5 StR 164/93] ; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage [2012], § 258 Rdnr. 6 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage [2013], § 258 Rdnr. 28 ff.).
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