Rechtsprechung
BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 29 BtMG; § 52 StGB
Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht bei schweigendem Angeklagten; Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Falle sich überschneidender unmittelbar aufeinanderfolgender Umsatzhandlungen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c StPO, § 338 Nr 6 StPO
Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen - IWW
- Wolters Kluwer
Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4 S. 2
Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 16.12.2013 - 2b KLs 37/13
- BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13)
- BGH, 10.09.2014 - 5 StR 169/14
- BGH, 23.09.2014 - 5 StR 169/14
- LG Braunschweig, 16.12.2014 - 5 StR 239/13
- BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
- BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 315
- StV 2014, 651
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. - BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14
Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des …
In besonders gelagerten Einzelfällen (vgl. Landau NStZ 2014, 425, 430) kann ein Ausschluss des Beruhens im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO möglich sein, wenn der Instanzverteidiger den Angeklagten über Ablauf und Inhalt der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche zuverlässig unterrichtet und so ein Informationsdefizit seines Mandanten ausgeglichen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, NStZ-RR 2014, 315; Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 227/14). - BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14
Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende …
Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (NStZ-RR 2014, 315) mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen schuldig ist. - BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Die Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass das Aufsuchen des Lieferanten jeweils zugleich der Übermittlung des Entgelts für die vorangegangene und der Abholung der vereinbarten neuerlichen Betäubungsmittellieferung diente, führt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 4 StR 188/14; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 7. September 2015 - 2 StR 47/15; vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, insoweit in NStZ-RR 2014, 315 nicht abgedruckt; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15) dazu, dass hinsichtlich der unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte die auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz tateinheitlich verknüpft sind. - BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.;… Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende Mitteilung des Inhalts eines mit dem Ziel einer Verständigung stattgefundenen "Hinterzimmergesprächs"; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Bewertung eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 243 Abs. 4
Strafrechtliche Bewertung eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 100
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.2015 - 5 StR 364/15
Fehlende Mitteilung über ein nicht öffentlich und ohne den Angeklagten geführtes …
Ferner ist das Öffentlichkeitsprinzip als wesentliche und unabdingbare Bedingung einer Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten verletzt (vgl. BGHSt 58, 310, 314; 315 ff., jeweils mwN; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14; Senatsbeschluss vom 30. April 2015 - 5 StR 169/14).Über Ablauf und Inhalt der Gespräche besteht nach den Stellungnahmen der Beteiligten keine Klarheit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 5 StR 169/14).
Rechtsprechung
BGH, 10.09.2014 - 5 StR 169/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Strafverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Strafverfahren
- rechtsportal.de
StPO § 356a S. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die nunmehr erhobene Anhörungsrüge (§ 356a StPO) ist unzulässig, weil der Verurteilte es unterlassen hat, den Zeitpunkt der nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Kenntnisnahme glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14). - BGH, 16.09.2020 - 5 StR 48/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BGH, 16.06.2020 - 6 StR 51/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die als Anhörungsrüge (§ 356a StPO ) auszulegende Eingabe ist unzulässig, weil der Verurteilte es unterlassen hat, den Zeitpunkt der nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Kenntnisnahme glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14).
Rechtsprechung
BGH, 23.09.2014 - 5 StR 169/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 464 Abs. 3 StPO
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 464 Abs. 3 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 464 Abs. 3 S. 1
Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung