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   BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14   

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https://dejure.org/2014,34268
BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,34268)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2014 - 5 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,34268)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 5 StR 176/14 (https://dejure.org/2014,34268)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 115 StPO; § 140 StPO; § 141 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 136 StPO
    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche Vernehmung wegen Mordverdachts; Anordnung von Untersuchungshaft); Unverzüglichkeitsgebot (keine Rückwirkung auf Entscheidung über Hinwirken auf Verteidigerbestellung; Verwertungsverbot bei bewusster ...

  • lexetius.com

    StPO § 115, § 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 StPO, § 136 Abs 2 StPO, § 140 Abs 1 Nr 4 StPO, § 141 Abs 3 S 2 StPO, § 163a Abs 3 S 2 StPO
    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts: Notwendige Verteidigung des aufgrund eines Haftbefehls ergriffenen Beschuldigten vor seiner verantwortlichen Vernehmung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 163a Abs. 3 Satz 2, § 136 Abs. 2, § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts

  • rewis.io

    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts: Notwendige Verteidigung des aufgrund eines Haftbefehls ergriffenen Beschuldigten vor seiner verantwortlichen Vernehmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts

  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Vermächtnis des pensionierten "BGH-Vorsitzenden” - Wann muss es einen Pflichtverteidiger geben?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Zweiter) Verwertungswiderspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaftung wegen Mordverdachts - und noch kein Fall einer notwendigen Verteidigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verteidiger muss auch bei Mordverdacht nicht frühzeitig im Ermittlungsverfahren bestellt werden

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Rückschlag für Strafverteidiger - keine notwendige Verteidigung bei der Verhaftung und Vernehmung wegen Mordverdachts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann muss das Gericht im Ermittlungsverfahren einen Verteidiger bestellen?

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Auch bei Mordverdacht keine Pflichtverteidigerbestellung vor Vernehmung im Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Polizeiliche Vernehmung ohne Pflichtverteidiger statt unverzüglicher Vorführung vor den Haftrichter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 38
  • NJW 2015, 265
  • NStZ 2014, 722
  • StV 2015, 144
  • JR 2015, 279
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17

    Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen

    Ob es bei dieser Rüge eines vorrangigen Widerspruchs in der Hauptverhandlung bedurfte, ist nicht entscheidungserheblich, weil ein umfassender Widerspruch gegen die Verwertung von Zeugenaussagen vorlag (vgl. etwa zu § 136 StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 40 Rn. 6 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; ablehnend bei Kernbereichsverletzungen: BeckOK-StPO/Eschelbach, 29. Ed., StPO, § 257 Rn. 21).
  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verwertungswiderspruch grundsätzlich vorab erklärt werden kann, ohne nach Abschluss der Vernehmung wiederholt werden zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Ein solcher Sammelwiderspruch ist zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 39; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 5 StR 296/14, BGHSt 60, 50, 52).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Unterlässt es der verteidigte Angeklagte, in der Hauptverhandlung der Beweisverwertung zu widersprechen, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f. mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, und vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, BGHSt 50, 272).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Ebenso wenig ergibt sich aus der Bedeutung einer Beschuldigtenvernehmung für das weitere Verfahren im Allgemeinen die Unfähigkeit zur eigenen Verteidigung (vgl. zur früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38 Rn. 9 mwN; aA etwa LR/Jahn, StPO, 27. Aufl., § 141 Rn. 31).
  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen

    Denn anders als bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls, bei dem die Ermittlungsbeamten - mitunter ohne nähere Sachverhaltskenntnis und Entscheidungsbefugnis - den richterlichen Beschluss lediglich vollziehen und deshalb den Festgenommenen "unverzüglich' dem Richter vorzuführen haben (§ 115 Abs. 1 StPO; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43), war der Richter bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO mit der Sache noch nicht befasst.
  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19

    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund

    Hätte der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38) derart grundlegend dahingehend ändern wollen, dass vor jeder richterlichen Beschuldigtenvernehmung in Zusammenhang mit der Haftfrage nach § 115 Abs. 2, § 115a Abs. 2 oder § 128 Abs. 1 Satz 2 StPO in den dort regelmäßig vorliegenden Fällen notwendiger Verteidigung gemäß § 140 StPO zwingend ein Pflichtverteidiger nach § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO bestellt werden soll, wären zum einen Ausführungen zu einem solchen Systemwechsel in den Gesetzesmaterialen zu erwarten gewesen (vgl. demgegenüber BT-Drucks. 18/11277, S. 28 f.).
  • BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei

    Der in der Hauptverhandlung vom 27. April 2015 erhobene Widerspruch stützte sich zudem lediglich auf die unterlassene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eine fehlende erneute Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation vor der Vernehmung zur Sache, nicht aber auf eine Verletzung des § 67 Abs. 1 und 2 JGG (zur Rügepräklusion vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22

    PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot

    Fehlt es an einem solchen Widerspruch, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion (vgl. BGH NJW 2015, 265, 266; NJW 2018, 2279; OLG Celle NStZ 2014, 118, 119).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

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