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   BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58   

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https://dejure.org/1958,7031
BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58 (https://dejure.org/1958,7031)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1958 - 5 StR 179/58 (https://dejure.org/1958,7031)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1958 - 5 StR 179/58 (https://dejure.org/1958,7031)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines Körperteils als "fremde, bewegliche Sache" i.S.d. § 242 Strafgesetzbuch (StGB) durch analoge Anwendung des Sachbegriffs des § 953 BGB - Vorliegen der Tatbestandvoraussetzungen eines Raubes gem. § 249 Strafgesetzbuch (StGB) bei gewaltsamer Aneignung von ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB durch Blutspende

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58
    Die auf § 244 Abs. 2 StPO gestützte Verfahrensrüge ist unzulässig, weil die Revision entgegen der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die Beweismittel nicht angibt, deren sich das Schwurgericht zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte bedienen können und sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52
    Auszug aus BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58
    Auch für die strafrechtliche Betrachtung bestimmt sich die Frage, wann und wie Eigentum an einer Sache erworben wird, ausschließlich nach bürgerlichem Recht (BGHSt 6, 377, 378; Maurach, Dt. Strafrecht Bes. Teil 2. Aufl. § 26 II A 2 a; Bruns, Die Befreiung des Strafrechts vom zivilistischen Denken. 1938 S. 291 f.).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58
    Im übrigen verkennt Frank, daß der Wesensgehalt des Verbrechens sich keineswegs in der Verletzung eines Einzelinteresses erschöpft, sondern daß das Verbrechen nicht zuletzt als Pflichtverletzung des Täters gewertet werden muß (BGHSt 2, 364, 368).
  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Diese sind auch nicht deshalb weniger schutzbedürftig, weil vom verstorbenen Menschen abgetrennte Teile, wie etwa Zahngold nach dem Verbrennungsvorgang, ebenso wie abgetrennte Teile des lebenden Körpers mit der Abtrennung Sachqualität erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Juni 1958 - 5 StR 179/58, bei Dallinger MDR 1958, 739; vom 9. November 1993 - VI ZR 62/93, BGHZ 124, 52, 54; König, Strafbarer Organhandel, 1999, S. 78; Vogel in LK-StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 14; MüKo-StGB/Schmitz, 2. Aufl., § 242 Rn. 28, 30; MüKo-BGB/Stresemann, aaO, § 90 Rn. 32; Soergel/Marly, BGB, 13. Aufl., § 90 Rn. 7, 10).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Über die anderen Tatobjekte des Körpers oder Teile des Körpers erstreckt sich nach ganz h.M. der Schutz ebenfalls auf die in den Körper eingefügten fremden Teile, die damit Teil des Körpers werden, wenn sie nur mit Gewalt oder jedenfalls nicht ohne Verletzung der Körperintegrität wieder entfernt werden können (BGH, Urteil vom 03.06.1958 - 5 StR 179/58 - bei Dallinger, MDR 1958, 739; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 3; LR-Dippel § 168 Rn. 25; MüKo/Hörnle StGB § 168 Rn. 9; Fischer § 168 Rn. 5).
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