Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5035
BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10 (https://dejure.org/2010,5035)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 StR 184/10 (https://dejure.org/2010,5035)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 StR 184/10 (https://dejure.org/2010,5035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 33 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB, § 73d StGB
    Anordnung des erweiterten Verfalls bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 33 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 StGB, § 73d StGB
    Anordnung des erweiterten Verfalls bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des erweiterten Verfalls auf bei einer Durchsuchung vorgefundenes Geld i.R.e. Verfahrens wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Anordnung des erweiterten Verfalls bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung des erweiterten Verfalls bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des erweiterten Verfalls auf bei einer Durchsuchung vorgefundenes Geld i.R.e. Verfahrens wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Anwendung des erweiterten Verfalls auf bei einer Durchsuchung vorgefundenes Geld i.R.e. Verfahrens wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
    Nach dieser Regelung können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (vgl. BGHSt 40, 371, 373; BGHR StGB § 73d Gegenstände 4; Fischer, StGB 57. Aufl. § 73d Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
    Nach dieser Regelung können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (vgl. BGHSt 40, 371, 373; BGHR StGB § 73d Gegenstände 4; Fischer, StGB 57. Aufl. § 73d Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09

    Erweiterter Verfall (deliktische Herkunft von Vermögensgegenständen)

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
    Dass die Anknüpfungstat vor der hier abgeurteilten Tat begangen worden ist, steht einer Anordnung nach § 73d StGB nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 384; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73d Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Trifft der Tatrichter keine Entscheidung über den Verfall und den erweiterten Verfall, so kommt die isolierte Anfechtung allein der Nichtanordnung des erweiterten Verfalls nicht in Betracht, wenn nach den Feststellungen offen bleibt, in welchem Umfang vom Angeklagten erzielte Erlöse aus den angeklagten und abgeurteilten (BGH, Beschluss vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369) oder aus anderen rechtwidrigen Taten stammen (andere Ausgangslage bei BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).

    Dass die anderen rechtswidrigen Taten vor den abgeurteilten Taten begangen wurden, steht einer Anordnung nach § 73d StGB nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).

    Gemäß § 73d StGB können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373; Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, NStZ 2001, 531; Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in den persönlichen Verhältnissen des Täters und insbesondere in seinen Einkommensverhältnissen liegen (§ 437 Satz 1 und 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 382/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verfallsanordnung

    Die Anordnung des Verfalls betreffend das aus anderen - früheren - Betäubungsmittelstraftaten herrührenden Geldes ist jedoch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.V.m. § 73d Abs. 1 StGB gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385 mwN).
  • OLG Köln, 02.09.2019 - 2 Ws 394/19
    Vielmehr muss das Tatgericht nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt sein, dass die von der Anordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH NStZ-RR 2010, 385).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht