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   BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12   

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https://dejure.org/2012,13844
BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 30a Abs. 3 BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 64 StGB; § 69 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Feststellung eines eigenständigen Betäubungsmittelgeschäfts; Berücksichtigung eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes bei der Prüfung eines minder schweren Falles; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Drogenbeschaffungsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • blutalkohol PDF, S. 317
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3
    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - bei BtM-Delikten nicht "automatisch”

  • ozsr.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogentransporten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 282 (Ls.)
  • NZV 2012, 494
  • NZV 2012, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Erst wenn das Tatgericht auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    "Aus der Tat" kann sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 69 StGB Rn. 13 mwN).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe, die der Höhe der Gesamtstrafe folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 17), ist mitaufzuheben.
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Kommt - wie hier - ausschließlich eine charakterliche Ungeeignetheit in Betracht, muss die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulassen, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12, StraFo 2012, 282 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378, 2380).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem

    Erst wenn es auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 mwN), der im angegriffenen Urteil sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben ist.

  • LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Fahruntüchtigkeit beim Zusammenwirken von Alkohol

    "Aus der Tat" kann sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12, Juris Rn. 16).
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16

    Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12; vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12 und vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Strafmildernd fiel weiter ins Gewicht, daß die zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten und damit nicht mehr in den Verkehr gelangt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06; BGH, Beschl. v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12; BGH, Beschl. v. 10.09.2014 - 5 StR 383/14).
  • BGH, 04.02.2014 - 5 StR 640/13

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz sich

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, dass es das Landgericht versäumt hat, das Vorliegen der Voraussetzungen von § 64 StGB zu erörtern, obwohl sich dies nach den Urteilsfeststellungen aufgedrängt hätte (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).
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