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   BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22   

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https://dejure.org/2022,27753
BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,27753)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2022 - 5 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,27753)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2022 - 5 StR 191/22 (https://dejure.org/2022,27753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Ablehnung der Einsicht in Encrochatprotokolle - Zulässigkeit/Begründetheit der Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22
    Denn der Anspruch bezieht sich nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten und auf die in diesem Verfahren verwahrten Beweisstücke (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45, 60; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 147 Rn. 13, 19).

    Denn der dortige Beschwerdeführer hatte sich vor dem gerichtlichen Verfahren (erfolglos) bei der Verwaltungsbehörde darum bemüht, die nicht bei der Bußgeldakte befindlichen Rohmessdaten zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2021 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 460; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45, 66).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22
    Denn der Anspruch bezieht sich nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten und auf die in diesem Verfahren verwahrten Beweisstücke (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45, 60; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 147 Rn. 13, 19).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22
    Denn der dortige Beschwerdeführer hatte sich vor dem gerichtlichen Verfahren (erfolglos) bei der Verwaltungsbehörde darum bemüht, die nicht bei der Bußgeldakte befindlichen Rohmessdaten zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. November 2021 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 460; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45, 66).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22
    Sollte dem Revisionsführer der Vortrag nicht möglich gewesen sein, weil ihm das Protokoll nicht vorlag, hätte er sich - damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge um dessen Erhalt bemühen und die entsprechenden Anstrengungen dartun müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, NStZ 2010, 530 mwN; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 101).
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 256/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Es bleibt zudem offen, ob und wenn ja welche Bemühungen die Verteidigung während der Urteilsabsetzung und des Laufs der Revisionsbegründungsfrist unternommen hat, um Einsicht in die aus ihrer Sicht vorenthaltenen Datenbestände zu erlangen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 2023 - 5 StR 412/22, Rn. 12; vom 28. September 2022 - 5 StR 191/22, NStZ 2023, 116).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 509/22

    Unzulässige Verfahrensrügen; Krypto-Messengerdienst EncroChat

    Es fehlt schon an ausreichendem Vortrag dazu, weshalb sich dem Gericht trotz der im Ablehnungsbeschluss vom 3. Juni 2022 ausgeführten gewichtigen Umstände die Beiziehung von "Rohdaten über das Bundeskriminalamt" zum Zwecke der näheren Auswertung von Standortdaten aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. September 2022 - 5 StR 191/22, NStZ 2023, 116; vom 16. März 2021 - 5 StR 35/21, Rn. 13; im Einzelnen Becker in Löwe/Rosenberg, 27. Aufl., § 244 Rn. 369 mwN).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

    Eine Pflicht zu entsprechendem Vortrag besteht sowohl, wenn eine unterbliebene Gewährung von Akteneinsicht geltend gemacht wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328; vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 Rn. 10), als auch, wenn in der unterbliebenen Beiziehung verfahrensfremder Unterlagen ein Verstoß gegen die Amtsaufklärungspflicht erblickt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2022 - 5 StR 191/22; NStZ 2023, 116).
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