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   BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20   

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https://dejure.org/2020,8145
BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20 (https://dejure.org/2020,8145)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2020 - 5 StR 20/20 (https://dejure.org/2020,8145)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2020 - 5 StR 20/20 (https://dejure.org/2020,8145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe hinsichtlich Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe hinsichtlich Strafmilderungsgrundes

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 3
    Bestimmung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe hinsichtlich Strafmilderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.2018 - 1 StR 159/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18; vom 19. März 2019 - 3 StR 522/18).

    a) Bereits der Wegfall des Strafausspruchs führt hinsichtlich des Pkw des Angeklagten auch zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung, da diese hier mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang stehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19).

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Der Senat erstreckt den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende Mitangeklagte, weil die Einziehungsentscheidung auch bei ihr auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, 624/17; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe;

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Wird dem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18; vom 19. März 2019 - 3 StR 522/18).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Der Senat erstreckt den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende Mitangeklagte, weil die Einziehungsentscheidung auch bei ihr auf dem aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, 624/17; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    a) Bereits der Wegfall des Strafausspruchs führt hinsichtlich des Pkw des Angeklagten auch zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung, da diese hier mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang stehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    b) Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die - hier rechtsfehlerfrei - auf § 74 Abs. 1 StGB gestützte Einziehung des als Tatmittel genutzten Pkw des Angeklagten den Charakter einer Nebenstrafe hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Damit hat es ihm aber in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    a) Bereits der Wegfall des Strafausspruchs führt hinsichtlich des Pkw des Angeklagten auch zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung, da diese hier mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang stehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 12. Juni 2018 - 1 StR 159/18; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19).
  • BGH, 21.12.2010 - 4 StR 610/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch die Versagung eines minder

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
    Damit hat es ihm aber in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Die Einziehung des Pkw BMW X6 (Zeitwert: 20.000 EUR) des Angeklagten X. als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 StGB hat das Landgericht - wie es von Rechts wegen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, NJW 2021, 2979 Rn. 25; vom 4. März 2020 - 5 StR 20/20, juris Rn. 4; vom 19. März 2019 - 3 StR 522/18, NStZ 2020, 214 Rn. 3) - bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten in Rechnung gestellt.
  • BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22

    BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen

    Hierdurch könnte ihm die Strafkammer in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet haben (vgl. zur Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345 Rn. 26; Urteil vom 11. August 1987 - 1 StR 578/85, NStZ 1987, 550; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 390/90, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 4. März 2020 - 5 StR 20/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

    Wird dem Angeklagten ein Gegenstand von nicht unbeträchtlichem Wert entzogen, so ist dies als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 ? 3 StR 522/18, NStZ 2020, 214; vom 4. März 2020 - 5 StR 20/20; Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
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