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   BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14   

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https://dejure.org/2014,27421
BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,27421)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,27421)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,27421)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 334 StGB; § 27 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 261 StPO
    Beihilfe zur Bestechung (ehrenamtlicher Bürgermeister als Amtsträger; pflichtwidrige Entscheidung bei Ermessen oder Gestaltungsspielraum des Amtsträgers); lückenhafte Beweiswürdigung bzgl. des Gehilfenvorsatzes; Fehlende Auseinandersetzung mit Vermögensverhältnissen bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73 Abs 3 StGB, § 73a StGB, § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 73c Abs 1 S 2 StGB
    Verfallsanordnung im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen zu der konkreten Auswirkung der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Ansehung der Vermögensverhältnisse des Täters

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Beihilfe zur Bestechlichkeit durch Abschluss eines notariellen "Geschäftsbesorgungsvertrags" und Zurverfügungstellung eines Bankkontos für die Überweisung des vereinbarten Betrages

  • rewis.io

    Verfallsanordnung im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen zu der konkreten Auswirkung der Anordnung des Verfalls von Wertersatz in Ansehung der Vermögensverhältnisse des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Beihilfe zur Bestechlichkeit durch Abschluss eines notariellen "Geschäftsbesorgungsvertrags" und Zurverfügungstellung eines Bankkontos für die Überweisung des vereinbarten Betrages

  • rechtsportal.de

    StGB § 334 Abs. 1
    Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Beihilfe zur Bestechlichkeit durch Abschluss eines notariellen "Geschäftsbesorgungsvertrags" und Zurverfügungstellung eines Bankkontos für die Überweisung des vereinbarten Betrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ehrenamtlicher Bürgermeister ist Amtsträger im Sinne des StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Niedersächsische ehrenamtliche Bürgermeister als Amtsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Als ehrenamtlicher Bürgermeister (§ 68 Abs. 3 NGO in der Fassung vom 28. Oktober 2006) war H. R. Ehrenbeamter nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 NBG (in der Fassung vom 6. Dezember 2006) und als solcher Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - 4 StR 554/87, BGHSt 35, 128, 132; LK/Sowada, StGB, 12. Aufl., § 331 Rn. 5; LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 26).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Insoweit gelten für ihn die Grundsätze, die für Ermessensentscheidungen entwickelt worden sind (BGH, Urteile vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14, und vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Insoweit gelten für ihn die Grundsätze, die für Ermessensentscheidungen entwickelt worden sind (BGH, Urteile vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13, 14, und vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung unzureichende 20).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 128/13

    Verfallsanordnung (unbillige Härte; eingeschränkte Revisibilität; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Dies ermöglicht nicht die revisionsgerichtliche Überprüfung, ob das Landgericht den Begriff der unbilligen Härte nach § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB richtig 26 27 28 angewandt oder sein Ermessen nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 340).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.09.2014 - 5 StR 200/14
    Die für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zum äußeren Tathergang können nicht aufrecht erhalten bleiben, da die Angeklagte das Urteil insoweit nicht anfechten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99 mwN).
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 594/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmangel aufgrund von

    Insbesondere dürfen weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch aus sonstigen Gründen zugunsten des Angeklagten Unterstellungen vorgenommen werden, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. Dezember 2015 - 1 StR 423/15; vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14, NStZ-RR 2015, 172, 173; vom 9. September 2014 - 5 StR 200/14).
  • BGH, 13.01.2016 - 5 StR 521/15

    Unmöglichkeit der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Verfallsentscheidung

    Eine revisionsgerichtliche Überprüfung, ob das Landgericht die Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB richtig angewandt und insbesondere das ihm nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist daher nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2014 - 5 StR 200/14 Rn. 27 f.; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14 Rn. 11 ff.), zumal es etwaige Erwägungen in den Urteilsgründen nicht mitteilt.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2014 - 5 StR 200/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19804
BGH, 16.07.2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,19804)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,19804)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 5 StR 200/14 (https://dejure.org/2014,19804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 5 StPO
    Absoluter Revisionsgrund: Weiterverhandeln in Abwesenheit der Strafverteidiger nach unangemessenem Vorverhalten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwesenheitspflicht von Verteidiger und Angeklagtem weärend der Plädojers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund: Weiterverhandeln in Abwesenheit der Strafverteidiger nach unangemessenem Vorverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anwesenheitspflicht von Verteidiger und Angeklagtem weärend der Plädojers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz)

    Strafrecht: Ehrenamtlicher Bürgermeister ist Amtsträger im Sinne des StGB

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Klassischer (Anfänger)Fehler XIV: Verteidiger und Angeklagter fehlen bei Plädoyers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2807
  • NStZ-RR 2014, 381
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