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   BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02   

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https://dejure.org/2002,5867
BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02 (https://dejure.org/2002,5867)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 StR 203/02 (https://dejure.org/2002,5867)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02 (https://dejure.org/2002,5867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Vergewaltigung - Tateinheit - Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen - Beischlaf zwischen Verwandten - Nebenkläger

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Anforderungen an die Urteilsgrüne bei einer gegen Art. 6 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 201/02

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
    Diese wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte dann insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Strafzumessung Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
    Diese wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte dann insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Strafzumessung Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
    Diese wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte dann insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Strafzumessung Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 237/02

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (speziell zu bemessende Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
    Diese wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte dann insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Strafzumessung Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 215/02

    Strafzumessung bei Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung (Darstellungsmangel;

    Diese wird gegebenenfalls genau festzustellen sein; ihr müßte dann insbesondere durch eine - regelmäßig unerläßliche - spezielle Strafzumessung Rechnung getragen werden, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; zuletzt BGH, Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02

    Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (ausdrückliche

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
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