Rechtsprechung
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 26a StPO; § 63 StGB; § 62 StGB
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; Verhältnismäßigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26a Abs 1 Nr 2 StPO
Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung - Wolters Kluwer
Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit
- rewis.io
Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung
- ra.de
- rewis.io
Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2
Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Gefahr der Umsetzung zuvor ausgesprochener Todesdrohungen; Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit - datenbank.nwb.de
Ablehnung von Richtern in Strafsachen: Völlig ungeeignete Begründung des Antrags; Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
- BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
- LG Bremen, 30.10.2009 - 6 (7) (10) KLs 3 AR 57/10
- BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10 (alt: 5 StR 513/07, 5 StR 555/08)
- BGH, 01.09.2010 - 5 StR 209/10
- BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 67
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit;… BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).Die Beteiligung von Richtern an einer Vorentscheidung vermag deren Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen (BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung; …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Auch dieses Urteil wurde vom Senat durch Beschluss vom 20. Februar 2009 (NStZ 2009, 383) aufgehoben.Der Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen diejenigen Mitglieder des erkennenden Senats, die auch am Senatsbeschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08 beteiligt waren, ist nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig.
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06
Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Der Angeklagte stützt sein Ablehnungsgesuch auf eine aus zwingenden rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Für den Fall, dass sich diese günstigen Therapieerwartungen nicht in der in Aussicht genommenen Zeit erfüllen lassen, weist der Senat vorsorglich auf BVerfGE 70, 297 hin. - BGH, 21.06.1996 - 3 StR 88/96
Revisionsbegründung in Protokollform - Persönlich durch Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Verfahrensrügen sind nicht in zulässiger Weise erhoben (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 5). - BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10
Nachdem der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 (NStZ-RR 2008, 140) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht den Angeklagten bei gleichem Schuldspruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete abermals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
- BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10). - BGH, 27.04.2016 - 2 ARs 61/16
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH
Unabhängig davon können nach § 13 Abs. 2 StPO nur erstinstanzliche Verfahren miteinander verbunden werden; das Verfahren 7 KLs 110 Js 39994/05 Landgericht Bremen ist aber bereits rechtskräftig abgeschlossen (siehe BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).'.
Rechtsprechung
BGH, 01.09.2010 - 5 StR 209/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unzulässige Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über ein Befangenheitsgesuch und eine Revision nach Ablauf der Einlegungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über ein Befangenheitsgesuch und eine Revision nach Ablauf der Einlegungsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)