Rechtsprechung
BGH, 23.06.2016 - 5 StR 210/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Unzulässige Verfahrensrügen (Vortrag der Verfahrenstatsachen; Rüge der Verhandlung in Abwesenheit; Inbegriffsrüge; Beweisantragsrüge; Benennung eines Beweisziels anstelle bestimmter Tatsachen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 5 StPO, § 247 StPO, § 244 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beweisantragsrügen bzgl. der Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens durch die Jugendkammer hinsichtlich der Nebenklägerin; Mangelnde Mittteilung der Vernehmungsniederschriften; Anforderungen an das Rügevorbringen des absoluten ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Verteidiger kein Revisions-Einmal-Eins kann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beweisantragsrügen bzgl. der Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens durch die Jugendkammer hinsichtlich der Nebenklägerin; Mangelnde Mittteilung der Vernehmungsniederschriften; Anforderungen an das Rügevorbringen des absoluten ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Beweisantragsrügen bzgl. der Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens durch die Jugendkammer hinsichtlich der Nebenklägerin; Mangelnde Mittteilung der Vernehmungsniederschriften; Anforderungen an das Rügevorbringen des absoluten ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 133
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97
Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …
Auszug aus BGH, 23.06.2016 - 5 StR 210/16
Die Revision hätte sich dazu verhalten müssen, ob - was naheliegt - in diesem Rahmen die Frage der Entlassung und ein Verzicht des Angeklagten auf weitere Fragen an die Zeugin erörtert worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1998 - 3 StR 643/97, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 mwN).
- BGH, 29.08.2018 - 1 StR 489/17
Beweisantragsrügen - und die erforderliche Begründung
Der Senat kann ohne deren Kenntnis die Begründetheit der behaupteten Verstöße nicht überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 StR 210/16).