Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1319
BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94 (https://dejure.org/1994,1319)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - 5 StR 210/94 (https://dejure.org/1994,1319)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 (https://dejure.org/1994,1319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 MRG, § 2 Abs. 4 StGB
    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff der Zeitgesetze (lange Geltungsdauer)

  • Wolters Kluwer

    Inlandshandel - Geltungsbereich - Zeitgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRGMRG Nr. 53 Art. VIII; StGB § 2 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 378
  • MDR 1995, 402
  • NStZ 1995, 291
  • NStZ 1996, 535
  • NJ 1995, 267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Für den Interzonenhandel (innerdeutschen Handel) ist es bis zur Tatzeit bei dieser Rechtslage verblieben (vgl. auch BGHSt 31, 323, 332 ff.; BVerfGE 18, 353, 355 ff.; 61, 169, 181 ff. sowie Art. 320 EGStGB).

    Dem entsprach ein ständiger Wandel in der Umschreibung allgemeiner Genehmigungen iS von Art. 1 der VO vom 22. Mai 1968 (BAnz. Nr. 97; vgl. die Nachweise - auch zur jeweiligen Fassung der Zusatzvereinbarungen zum "Berliner Abkommen" - in: "Interzonenhandel, Handbuch für die Praxis", Loseblattsammlung, Redaktion: E. Reiche, Abschnitt 1, 11 sowie BVerfGE 18, 353, 361 ff.; 62, 169 ff.).

    Dieser wurde auch an den rechtsstaatlichen Defiziten des Gesetzes sichtbar, auf die das Bundesverfassungsgericht mit zunehmender Dringlichkeit hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 18, 353 ff., 62, 169, 181 ff.), ohne daß sich die Bundesregierung in der Lage gesehen hätte, zur Abhilfe einen für die Dauer konzipierten Gesetzesentwurf vorzulegen.

    Die Genehmigungsbehörde hatte im innerdeutschen Handel, anders als im Außenwirtschaftsverkehr, auch darauf zu achten, daß der Rahmen, der durch das System des Verrechnungsverkehrs vorgegeben war, eingehalten wurde (vgl. BVerfGE 18, 353, 362).

  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 40/62

    Vergehen gegen das Lebensmittelbeschaugesetz und das Fleischbeschaugesetz -

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Im weiteren Sinne sind Zeitgesetze auch solche, mit denen der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit mit Bestimmungen, die erkennbar Übergangscharakter haben, gerecht werden will (BGHSt 18, 12, 14; BGH NJW 1952, 72).

    b) Unter diesen besonderen Umständen vermag die lange Geltungsdauer des Gesetzes Nr. 53 (vgl. BGHSt 18, 12, 14 f.) hier nicht gegen ein Zeitgesetz zu sprechen.

    Im übrigen weicht der Senat mit seiner Annahme, als Regelung des Interzonenhandels (innerdeutschen Handels) sei das Gesetz Nr. 53 ein Zeitgesetz gewesen, nicht von der Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 18, 12 ab.

  • KG, 15.11.1993 - 4 Ws 255/93

    Militärregierung; Devisenbewirtschaftung; Kontrolle; Güterverkehr;

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Insofern ist das Gesetz Nr. 53 nicht mehr geltendes Recht (a.A. KG NStZ 1994, 244).

    Daraus ergibt sich, daß mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages im Hinblick auf Art. VIII des Gesetzes Nr. 53 eine Rechtsänderung und nicht bloß eine Änderung tatsächlicher Verhältnisse stattgefunden hat (a.A. KG NStZ 1994, 244); dagegen spricht nicht, daß der Gesetzgeber diese Vorschrift nicht ausdrücklich geändert hat, obwohl er (entgegen der Ansicht des LG München II DtZ 1994, 379) dazu rechtlich in der Lage gewesen wäre (vgl. BVerfGE 12, 281, 289).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 210/79

    Devisenbewirtschaftung

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Dem entsprach ein ständiger Wandel in der Umschreibung allgemeiner Genehmigungen iS von Art. 1 der VO vom 22. Mai 1968 (BAnz. Nr. 97; vgl. die Nachweise - auch zur jeweiligen Fassung der Zusatzvereinbarungen zum "Berliner Abkommen" - in: "Interzonenhandel, Handbuch für die Praxis", Loseblattsammlung, Redaktion: E. Reiche, Abschnitt 1, 11 sowie BVerfGE 18, 353, 361 ff.; 62, 169 ff.).

    Die staatlich gelenkte und politisch bestimmte Handelspolitik der DDR machte es notwendig, daß die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Umfang der laufenden innerdeutschen Geschäfte übersehen konnten; auch sollte überwacht werden, ob die DDR das Gegenseitigkeitsprinzip wahrte (zu den für den Bürger belastenden Folgen vgl. BVerfGE 62, 169, 185 ff.).

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Ein Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Zeitgesetzes kann darin liegen, daß das Gesetz verschiedenen Wandlungen unterworfen worden ist, die alle das Ziel hatten, es den wechselnden Verhältnissen anzupassen (BGHSt 20, 177, 183).

    cc) Hätte eine geläuterte Rechtsauffassung im Hinblick auf den Regelungsgegenstand Anlaß zu der am 3. Oktober 1990 eingetretenen Rechtsänderung gegeben, so könnte dies gegen die Annahme sprechen, das Gesetz Nr. 53 sei ein Zeitgesetz gewesen (vgl. BGHSt 20, 177, 182).

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Für den Interzonenhandel (innerdeutschen Handel) ist es bis zur Tatzeit bei dieser Rechtslage verblieben (vgl. auch BGHSt 31, 323, 332 ff.; BVerfGE 18, 353, 355 ff.; 61, 169, 181 ff. sowie Art. 320 EGStGB).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Die mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Großer Senat für Strafsachen in BGHSt 40, 138) nicht zu vereinbarende Annahme eines fortgesetzten Vergehens nach Art. VIII des Gesetzes Nr. 53 beschwert die Angeklagte nicht.
  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Im weiteren Sinne sind Zeitgesetze auch solche, mit denen der Gesetzgeber keine ihrer Natur nach auf Dauer angelegte Regelung treffen, sondern wechselnden Verhältnissen und Zeitnotwendigkeiten überwiegend nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit mit Bestimmungen, die erkennbar Übergangscharakter haben, gerecht werden will (BGHSt 18, 12, 14; BGH NJW 1952, 72).
  • LG München II, 14.06.1993 - W 5 KLs 69 Js 11497/91
    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Daraus ergibt sich, daß mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages im Hinblick auf Art. VIII des Gesetzes Nr. 53 eine Rechtsänderung und nicht bloß eine Änderung tatsächlicher Verhältnisse stattgefunden hat (a.A. KG NStZ 1994, 244); dagegen spricht nicht, daß der Gesetzgeber diese Vorschrift nicht ausdrücklich geändert hat, obwohl er (entgegen der Ansicht des LG München II DtZ 1994, 379) dazu rechtlich in der Lage gewesen wäre (vgl. BVerfGE 12, 281, 289).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94
    Daraus ergibt sich, daß mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages im Hinblick auf Art. VIII des Gesetzes Nr. 53 eine Rechtsänderung und nicht bloß eine Änderung tatsächlicher Verhältnisse stattgefunden hat (a.A. KG NStZ 1994, 244); dagegen spricht nicht, daß der Gesetzgeber diese Vorschrift nicht ausdrücklich geändert hat, obwohl er (entgegen der Ansicht des LG München II DtZ 1994, 379) dazu rechtlich in der Lage gewesen wäre (vgl. BVerfGE 12, 281, 289).
  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    a) Im Ergebnis übereinstimmend mit dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGHSt 40, 378 ff.) geht der 1. Strafsenat davon aus, daß § 2 Abs. 3 StGB einer Bestrafung früherer Verstöße gegen Art. VIII MRG Nr. 53 in Verbindung mit den Bestimmungen der IZHV nicht entgegensteht.

    Der 5. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1994 (BGHSt 40, 378) mit allerdings seine Entscheidung nicht tragenden Erwägungen die Auffassung vertreten, daß die historischen Besonderheiten der deutschen Teilung und Wiedervereinigung es erforderlich machen, Verstöße gegen das Interzonenhandelsrecht künftig nur noch dann strafrechtlich zu ahnden, wenn diese auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten; andernfalls stelle die Bestrafung eine unbillige Härte dar.

    Nach Inkrafttreten des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vom 28. April 1961 (BGBl I 481) am 1. September 1961 betrafen diese Bestimmungen nur noch den Wirtschaftsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands einschließlich des Ostsektors von Berlin (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 AWG) - also den innerdeutschen Handel (zu den Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens und der Gesetzesänderungen vgl. BGHSt 40, 378, 379 f.).

    Demgegenüber war der Interzonenhandel (innerdeutsche Handel) durch die Devisenbewirtschaftungsgesetze und die ergänzenden Vorschriften im Sinne eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt weitaus restriktiver geregelt, wobei freilich allgemeine Genehmigungen zunehmend häufiger erteilt wurden (BGHSt 40, 378, 384).

    - ob die Devisenbewirtschaftungsgesetze und die ihnen entsprechenden und sie ergänzenden Gesetze Zeitgesetze im Sinne von § 2 Abs. 4 StGB waren mit der Folge, daß früher begangene Verstöße auch deswegen strafbar blieben (BGHSt 40, 378, 381) oder.

    Rechtsstaatliche Defizite des Gesetzes, entstanden aus einer "geschichtlich und rechtlich extrem gelagerten Ausnahmesituation" (BVerfGE 18, 353, 363), wurden aber letztlich unter Hinweis auf den Übergangscharakter des Gesetzes hingenommen (BGHSt 40, 378, 384; vgl. auch BGHST 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

    Die staatlich gelenkte und politisch bestimmte Handelspolitik der DDR machte es notwendig, daß die Behörden der Bundesrepublik den Umfang der laufenden innerdeutschen Geschäfte übersehen konnten; auch sollte überwacht werden, ob die DDR das Gegenseitigkeitsprinzip wahrte (BGHST 40, 378, 384; vgl. auch BGHSt 31, 323, 339; BVerfGE 18, 353, 362; 62, 169, 184).

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 544/96

    BGH verwirft die Revision von Dr. Schalck-Golodkowski

    Zur Anwendbarkeit von Art. 8 MRG Nr. 53 bei Embargoverstößen von Bürgern der DDR (Fortentwicklung BGHSt 40, 378; BGHSt 42, 113).

    Grund dafür sind nicht Billigkeitserwägungen, auf die sich der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1994 (BGHSt 40, 378, 383 ff.) berufen hat.

    Daß Artikel VIII MRG Nr. 53, jedenfalls bei dieser restriktiven Auslegung, in Fällen der vorliegenden Art nicht verfassungswidrig ist, ergibt sich auch aus dem Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 408/95 -, durch den die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 (BGHSt 40, 378) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Daß der Tatrichter keine ausdrücklichen Feststellungen zu § 6 WiStG/1952 (vgl. zur Anwendbarkeit BGHSt 40, 378, 379 f.) getroffen hat, ist unschädlich.

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

    Der grundsätzlich freie Export ist nur insoweit genehmigungspflichtig, als er wegen überwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, ihrer auswärtigen Beziehungen und des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder im Hinblick auf zwischenstaatliche Vereinbarungen der Kontrolle bedarf (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94, BGHSt 40, 378, 384).
  • BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94

    Wiedervereinigung - Zeitliche Geltung - Strafandrohung

    Er sieht sich zwar nicht durch das Urteil des 5. Strafsenatesvom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 - daran gehindert; er erwägt jedoch, die Sache dem Großen Senat vorzulegen, weil er der zu entscheidenden Rechtsfrage im Hinblick auf die Ausführungen zur analogen Anwendung des AWG in dem genannten Urteil grundsätzliche Bedeutung beimißt und die Vorlage zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich erscheint (§ 132 Abs. 4 GVG).

    Die Voraussetzungen einer Divergenzvorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG sind nach Auffassung des Senats nicht gegeben, da er nicht beabsichtigt, von tragenden Gründen des Urteils 5 StR 210/94 abzuweichen.

    Er fragt deshalb beim 5. Senat an, ob er an seiner imUrteil vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 geäußerten Rechtsmeinung zur Strafbarkeit von Interzonenhandelsverstößen festhält.

  • BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94

    Wiedervereinigung - Strafrechtliche Ahndung - Außenwirtschaftsgesetz

    Zwar sieht er sich hieran nicht durch das Urteil des 5. Strafsenates vom 14. Dezember 1994 (5 StR 210/94 = BGHSt 40, 378 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94]) gehindert; er legt die Sache jedoch dem Großen Senat für Strafsachen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aus dem Tenor ersichtlichen Rechtsfrage und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung vor (§ 132 Abs. 4 GVG).

    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Angeklagte in 77 selbständigen Fällen gegen die Art. 1 Abs. 1 d und VIII des MRG Nr. 53 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 14 der IZH-VO verstoßen habe (vgl. hierzu BGHSt 40, 378 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94], unter B. I. 1.).

  • BGH, 04.05.1995 - 5 ARs 14/95

    Strafbarkeit von Embargoverstößen - Zurückweichung eines Zeitgesetzes gegenüber

    Der 5. Strafsenat hält an seiner Auffassung (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 -) fest, daß die Verbringung von Waren von einem Teil Deutschlands in den anderen, ebenso wie eine darauf bezogene Vereinbarung, zumindest dann nicht nach Art. VIII des Militärregierungs-Gesetzes Nr. 53 strafbar ist, wenn ein vergleichbarer Sachverhalt bei Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes nicht unter Straf- oder Bußgelddrohung (vgl. §§ 33, 34 AWG) verboten gewesen wäre.

    Der Senat hat keinen Anlaß, von dem obiter dictum in seinem Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 - (wistra 1995, 107) abzurücken.

  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das

    Vielmehr handelt es sich bei dem Straftatbestand um ein Zeitgesetz im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. BGHSt 40, 381 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 2 Rdn. 37).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94

    Strafbarkeit der ungenehmigten Ausfuhr von Computern, Computerzubehör und

    Der erkennende Senat hatte - in Übereinstimmung mit dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGHSt 40, 378 ff. [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94]) - in Art. VIII MRG Nr. 53 ein Zeitgesetz im Sinne von § 2 Abs. 4 StGB gesehen und deshalb von vornherein beabsichtigt, der Revision stattzugeben.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Wegen der rechtlichen Beurteilung der gelieferten elektronischen Geräte im Hinblick auf die Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 verweist der Senat auf seine Entscheidung - 5 StR 210/94 - vom 14. Dezember 1994 (BGHSt 40, 378 [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94] = wistra 1995, 107 = NStZ 1995, 291).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht