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   BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97   

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BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97 (https://dejure.org/1997,2238)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1997 - 5 StR 210/97 (https://dejure.org/1997,2238)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1997 - 5 StR 210/97 (https://dejure.org/1997,2238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Urteilsgründe bei freisprechendem Urteil - Erfordernis der klaren und eindeutigen Feststellungen zu den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; AO § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 374
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Das angefochtene Urteil genügt in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 3, 7); es ermöglicht keine revisionsrechtliche Nachprüfung, ob der Freispruch jeweils auf einer bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist.

    Im Anschluß an die Darlegung, welcher Anklagevorwurf dem einzelnen Angeklagten gemacht wird, die insbesondere bei mehreren Angeklagten unerläßlich erscheint, damit das Urteil aus sich heraus verständlich wird (vgl. BGHSt 37, 21, 22; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 33), ist der vom Tatrichter festgestellte Sachverhalt mitzuteilen.

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Für den Fall eines Schuldspruchs wird auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BverfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378; dazu BGH StV 1997, 408).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Für den Fall eines Schuldspruchs wird auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BverfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378; dazu BGH StV 1997, 408).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Für den Fall eines Schuldspruchs wird auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BverfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378; dazu BGH StV 1997, 408).
  • BGH, 16.12.1988 - 2 StR 595/88

    Verjährungsbeginn beim Betrug

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Soweit der Angeklagte J B schließlich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Zeugen H und R in den Jahren 1983 und 1984 freigesprochen worden ist, weil "das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung" vorliegt, beanstandet der Generalbundesanwalt zu Recht, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müßte, nicht hinreichend festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 758/94 - BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 StR 595/88 -).
  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Soweit der Angeklagte J B schließlich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Zeugen H und R in den Jahren 1983 und 1984 freigesprochen worden ist, weil "das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung" vorliegt, beanstandet der Generalbundesanwalt zu Recht, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müßte, nicht hinreichend festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 758/94 - BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 StR 595/88 -).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Das angefochtene Urteil genügt in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 3, 7); es ermöglicht keine revisionsrechtliche Nachprüfung, ob der Freispruch jeweils auf einer bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist.
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Für den Fall eines Schuldspruchs wird auf die Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BverfG, Beschluß vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 - unter Hinweis auf BverfG NJW 1984, 967; NJW 1992, 2472; NJW 1993, 3254; NJW 1995, 1277 jeweils unter Bezugnahme auf EGMR EuGRZ 1983, 378; dazu BGH StV 1997, 408).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Das angefochtene Urteil genügt in sachlich-rechtlicher Hinsicht nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 3, 7); es ermöglicht keine revisionsrechtliche Nachprüfung, ob der Freispruch jeweils auf einer bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist.
  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 134/94

    Doppelbesteuerungsabkommen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97
    Auch darf er auf die im Steuerrecht üblichen Schätzungsmethoden zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zurückgreifen (BGH wistra 1995, 67 m.N.; vgl. auch Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 4. Aufl., § 370 Rdn. 55 ff.).
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Die Begründung eines Freispruchs muss demnach so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden und warum das festgestellte Verhalten nicht strafbar ist (BGH NStZ-RR 2013, 135; NStZ-RR 2010, 182; NStZ-RR 1997, 374; Urteil des Senats vom 19.01.2016, Az. III - 4 RVs 135/15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • OLG Celle, 31.05.2022 - 1 Ss 6/22

    Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke als Urkundenfälschung

    Bei einem Freispruch aus rechtlichen Gründen müssen die Feststellungen zur Sache derart geschlossen und eindeutig mitgeteilt werden, dass sie erkennen lassen, welches tatsächliche Geschehen Bezugspunkt der rechtlichen Würdigung ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374 f.; MK-Wenske, StPO, Rn. 501 f. zu § 267; KK-Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., Rn. 42 zu § 267).
  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Auch wenn ein Gericht den Angeklagten aus Rechtsgründen freispricht, muss es Feststellungen zur Sache treffen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob das Recht auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewendet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374; MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 501 ff.; SSWStPO/Güntge, 3. Aufl., § 267 Rn. 49).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - 5 StR 549/06, NStZ 2007, 595), muss sich deshalb aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374, 375; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 584/00, NStZ-RR 2001, 307).
  • OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18

    Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem

    Nur hierdurch wird das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (vgl. nur BGH, Urt. v. 05.02.2013 - 1 StR 405/12 = NJW 2013, 1106 = NStZ 2013, 334; BGH, Urt. v. 05.08.1997 - 5 StR 210/97 = StraFo 1997, 302 = NStZ-RR 1997, 374).
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Bei einem wie hier aus rechtlichen Gründen erfolgten Freispruch müssen gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO die für erwiesenen Tatsachen dargelegt und es muss erörtert werden, aus welchen Gründen das Gericht die Tat nicht für strafbar hält (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Im Anschluss an die Darlegung, welcher Anklagevorwurf dem einzelnen Angeklagten gemacht wird, sind in einem Strafurteil auch bei einem Freispruch aus Rechtsgründen tatsächliche Feststellungen zu treffen (BGH NStZ-RR 1997, 374; LR-Gollwitzer, StPO , 25. Aufl., § 267 RN 152; KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 RN 42; Graf, StPO , § 267 RN 52; HK-Julius, StPO , 4. Aufl., § 267 RN 30).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Die Strafvorschrift des § 370 AO wird materiellrechtlich ausgefüllt durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374, 375; NStZ 2001, 201).
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Es bedarf derart geschlossener Feststellungen zur Sache, dass erkennbar ist, welches tatsächliche Geschehen Bezugspunkt der rechtlichen Würdigung ist (siehe BGH, Urteil vom 10.07.1980 - 4 StR 303/80, juris Rn. 4, NJW 1980, 2423; Urteil vom 05.08.1997 - 5 StR 210/97, juris Rn. 4, NStZ-RR 1997, 374; OLG Celle, Urteil vom 31.05.2022 - 1 Ss 6/22, juris Rn. 13, NJW 2022, 2054).
  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19

    Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

    Daher kann dahinstehen, ob das angefochtene Urteil auch nicht den Anforderungen genügt, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind, weil das Landgericht in den Entscheidungsgründen schon den Anklagevorwurf nicht dargelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97 - NStZ-RR 1997, 374).
  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

  • OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23

    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden;

  • OLG Bamberg, 09.08.2016 - 3 Ss OWi 494/16

    Einfluss von A 1-Entsendebescheinigungen auf illegale Arbeitnehmerüberlassung

  • OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07

    Kostenloses Tanken durch Ausnutzen des Defekts einer vollautomatischen

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09

    Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen,

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18

    Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • KG, 06.11.2023 - 3 ORbs 216/23

    Anforderungen an einen Freispruch (aus rechtlichen Gründen) im Bußgeldverfahren

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98

    Versuchter Diebstahl; Verabredung zur schweren Brandstiftung; Unerlaubter Besitz

  • BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung entlastender Aussagen: Gesamtwürdigung

  • OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07

    Ausnutzen des Defektes einer vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle als

  • BGH, 11.06.1998 - 5 StR 125/98

    Beihilfe zur unerlaubten Einreise - Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt -

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